In dem Rechtsstreit zwischen der Deutsche Umwelthilfe e. V. und dem Freistaat Bayern wegen Diesel-Fahrverboten in München hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Vollstreckungsverfahren ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Frage der Zulässigkeit der Anordnung von Zwangshaft gerichtet. Dort hat jetzt der Generalanwalt Saugmandsgaard Øe seine Schlussanträge vorgelegt.
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