Beim Wechsel eines Zahnarztes von einer Gemeinschaftspraxis in eine Einzelpraxis ist keine jahresbezogene Berechnung der Punktmengengrenzen nach § 85 Abs 4b SGB V vorzunehmen, sondern für beide Zeiträume die Auswirkungen der Degressionsregelung getrennt zu erfassen. war verlangt § 85 Abs 4b SGB V im Grundsatz eine jahresbezogene Berechnung. Auf der
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