Die Nutzung einer Wohnung an der Eckernförder Hafenspitze als Ferienwohnung ist formell und materiell baurechtswidrig und auch nicht offensichtlich genehmigungsfähig. So hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens entschieden und die Rechtmäßigkeit der von der Stadt Eckernförde verfügten Nutzungsuntersagungen bestätigt. In beiden Verfahren haben Eigentümer
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