Zuwiderhandlung gegen ein Vertretungsverbot

Gemäß § 114 a Abs. 3 Satz 1 BRAO wird ein Rechtsanwalt, der einem gegen ihn ergangenen Vertretungsverbot wissentlich zuwiderhandelt, aus der Rechtsanwaltschaft ausgeschlossen, sofern nicht wegen besonderer Umstände eine mildere Maßnahme ausreichend erscheint.

Hiernach ziehen festgestellte wissentliche Zuwiderhandlungen gegen

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