Der auf den Verstoß gegen ein gesetzliches Vertretungsverbot gestützte Einwand der Nichtigkeit des zwischen der erstattungsberechtigten Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten geschlossenen Anwaltsvertrages ist im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen. Bei diesem Einwand der Nichtigkeit des zwischen einer Partei und ihren Prozessbevollmächtigten geschlossenen Anwaltsvertrages handelt es sich nicht um eine Einwendung handelt, die
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