Ob neue Beweismittel im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG eine dem Aufnahmebewerber günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würden, ist auf der Grundlage der den bestandskräftigen Bescheid tragenden Rechtsauffassung zu beurteilen und nicht auf der Grundlage der heutigen Rechtsauffassung oder damaligen objektiven Rechtslage. Bei gerichtlicher Bestätigung des bestandskräftigen
LesenSchlagwort: Vertriebenenrecht
Der Härtefallantrag des Spätaussiedlers – und die Antragsfrist
Der Antrag auf Aufnahme als Spätaussiedler im Bundesgebiet muss in den von § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG erfassten Härtefällen auch dann in zeitlichem Zusammenhang mit der Aussiedlung gestellt werden, wenn der Aussiedler bereits im Zeitpunkt der Ausreise als deutscher Staatsangehöriger anerkannt war. Nach § 26 des Gesetzes über
LesenErneute Entscheidung über vertriebenenrechtliche Aufnahme
Wurde die Ablehnung eines Antrags auf Erteilung eines vertriebenrechtlichen Aufnahmebescheids durch rechtskräftiges Urteil bestätigt, kann eine Sachentscheidung über einen erneuten entsprechenden Antrag nur beansprucht werden, wenn die Rechtskraftbindung des Urteils nach § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG oder § 51 Abs. 5 i.V.m. §§ 48, 49 VwVfG überwunden wird.
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