Mit der Aufklärungspflicht in Bezug auf Vertriebsprovisionen (Innenprovisionen) bei der Veräußerung von Erdöl- und Erdgasförderrechten in den USA („working interests“) unter Einsatz eines Prospekts hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof zu befassen:
Einen Anspruch aus Prospekthaftung im engeren Sinne käme in
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