Kopien für Forschung und Lehre

Es ist ein urheberrechtlicher Fall der besonderen Art, über den jetzt das Oberlandesgericht München zu entscheiden hatte. Hierbei ging es um Ansprüche nach § 52 a UrhG.

Nach dieser im Gesetzgebungsverfahren äußerst umstrittenen und im Jahr 2003 eingefügten Bestimmung ist

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