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Die Verwahrpflicht des Finders

Ein Geocache, der sich außerhalb des ursprünglich vorgesehenen Verstecks befindet, ist besitzlos aber nicht herrenlos. Nimmt jemand diesen Gegenstand nun an sich und bringt ihn weg, dann besteht eine dem Finder obliegende Verwahrungspflicht nach § 966 Abs. 1 BGB. Verwahrung

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