Einfaches Bestreiten reicht grundsätzlich aus, um Zweifel am Zugang eines Verwaltungsakts im Sinne des § 41 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 2 VwVfG darzulegen. Bestreitet der Adressat den Zugang, sind die Glaubhaftigkeit seines Vortrags und seine Glaubwürdigkeit zu würdigen. Die ungewöhnlich hohe Anzahl vermeintlich nicht zugegangener Schreiben, für die es
LesenSchlagwort: Verwaltungsakt
Die konkludent genehmigte Istbesteuerung – für nachfolgende Besteuerungszeiträume als Dauerverwaltungsakt
Bei einem konkludent ergangenen Verwaltungsakt kommt die weitergehende Annahme eines über den jeweiligen Besteuerungszeitraum hinausgehenden Dauerverwaltungsakts nur in Betracht, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich das Finanzamt konkludent auch für nachfolgende Besteuerungszeiträume binden wollte. Hieran fehlt es, wenn bei einem konkludent gestellten Antrag auf Istbesteuerung von einer dementsprechenden Gestattung nur
LesenDer Pauschalierungsbescheid im Haftungsbescheid – oder: die Auslegung von Steuerbescheiden
Der Regelungsgehalt eines Verwaltungsakts richtet sich maßgeblich nach dessen Tenor und nicht nach der (fehlerhaften) Überschrift. Bei der Auslegung können auch vom Steuerpflichtigen eingereichte Unterlagen herangezogen werden, wenn das Finanzamt klar zum Ausdruck bringt, dass es sich deren Inhalt zu eigen gemacht hat. Ist Lohnsteuer nachzuerheben, weil sie vom Arbeitgeber
LesenDie Rücknahme eines rechtswdrigen Steuerbescheids – als Ermessensentscheidung
Die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts ist nach dem Wortlaut des § 130 Abs. 1 AO („kann“) eine Ermessensentscheidung der Finanzbehörde i.S. des § 5 AO, die grundsätzlich nur eingeschränkter gerichtlicher Nachprüfung unterliegt (§§ 102, 121 FGO). Sie kann im finanzgerichtlichen Verfahren nur daraufhin überprüft werden, ob die Ablehnung der Rücknahme
LesenDas nicht ausgezahlte Kindergeld – und die Reichweite des Einspruchs
Die vorbehaltlose Festsetzung von Kindergeld und die Verfügung über die Nichtauszahlung sind eigenständige Verwaltungsakte. Richtet sich der Einspruch nur gegen die verweigerte Auszahlung, liegt hierin nicht zugleich ein Einspruch gegen die Festsetzung. Zwar ist auch die Einspruchseinlegung als verfahrenseinleitende Willenserklärung nach den für empfangsbedürftige Willenserklärungen geltenden Grundsätzen (§§ 133, 157
LesenDer Syndikusrechtsanwalt – und der Zulassungsbescheid
Der Zulassungsbescheid der Rechtsanwaltskammer hat die Vorgaben der §§ 46 ff. BRAO für die Zulassung als Syndikusrechtsanwältin umzusetzen. Die Zulassung bezieht sich, wie sich aus § 46 Abs. 3 Satz 1 BRAO ergibt, auf ein bestimmtes Arbeitsverhältnis. Das Arbeitsverhältnis muss den Anforderungen des § 46 Abs. 2 bis 5 BRAO
LesenPostaufgabe und Zugang eines schriftlichen Verwaltungsakts – und die Aufgabe zur Post
Die Drei-Tages-Bekanntgabefiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO findet nur dann Anwendung, wenn feststeht, wann der Verwaltungsakt durch die Finanzbehörde zur Post aufgegeben wurde. Hierzu bedarf es der vollen richterlichen Überzeugungsbildung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO). Versäumnisse des Steuerpflichtigen bei der Substantiierung seines Vorbringens
LesenDie Nichtigkeit eines Schätzungsbescheids
Die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen kann nur ausnahmsweise, nämlich bei Vorliegen von Willkürmaßnahmen, zur Nichtigkeit des Schätzungsbescheides führen. Eine Nichtigkeit dieses Bescheides scheidet schon aus, wenn dieser nicht unter einem besonders schwerwiegenden, bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundigen Fehler leidet (§ 125 Abs. 1 AO). Im vorliegenden Fall
LesenEntfernung aus dem Beamtenverhältnis – durch Verwaltungsakt
Ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, wonach eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nur durch Richterspruch erfolgen darf, besteht nicht. Gleichfalls besteht kein hergebrachter Grundsatz, wonach die Entfernungsentscheidung der unmittelbaren alleinigen Disziplinargewalt des Dienstvorgesetzten entzogen und immer einem Gremium zu überantworten ist. Das Lebenszeitprinzip gemäß Art. 33 Abs. 5 GG erfordert keinen
LesenBestandskräftige Altanschließerbescheide in Brandenburg
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in zwei Berufungsverfahren bestätigt, dass weder der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband noch der Wasser- und Abwasserzweckverband Werder/Havelland verpflichtet sind, bestandskräftig gewordene Anschlussbeitragsbescheide aufzuheben, wenn sie nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2015 als rechtswidrig erscheinen. Wenn das Bundesverfassungsgericht eine verfassungskonforme Auslegung eines Gesetzes vorgebe,
LesenAnfechtbarkeit von Verwaltungsakten – und die vom Finanzamt durch Abtretung erworbene Forderung
Teilt das Finanzamt dem Drittschuldner (Bauträger) mit, dass es im Wege der zivilrechtlichen Abtretung eine Forderung gegen ihn erworben hat, liegt kein vom Bauträger anfechtbarer Verwaltungsakt i.S. von § 118 AO vor. Die Zulassung der Abtretung nach § 27 Abs.19 Satz 3 UStG ist mangels eigener Beschwer (§ 40 Abs.
LesenMitteilung zur Buchführungspflicht – und die Klage
Die Mitteilung nach § 141 Abs. 2 Satz 1 AO, durch die das Finanzamt auf die Verpflichtung hinweist, ab Beginn des nächsten Wirtschaftsjahres Bücher zu führen und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse zu machen, ist ein rechtsgestaltender Verwaltungsakt, gegen den die Anfechtungsklage (§ 40 Abs. 1 Variante 1 FGO) statthaft
LesenZugangsvermutung für Verwaltungsakte – und der private Postdienstleister
Die Zugangsvermutung für die Bekanntgabe schriftlicher Verwaltungsakte gilt auch bei der Übermittlung durch private Postdienstleister, wie der Bundesfinanzhof jetzt zu § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO entschieden hat. Bei der Einschaltung eines privaten Postdienstleisters, der mit einem Subunternehmer tätig wird, ist allerdings zu prüfen, ob nach den bei den
LesenErinnerung an die Abgabe einer Steuererklärung
Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist (§ 118 Satz 1 AO). Die bloße Erinnerung an die Abgabe einer Steuererklärung ist kein Verwaltungsakt, wenn sich
LesenAuslegung des „Ob“ und „Wie“ von Verwaltungsakten
Nach § 119 Abs. 1 AO muss ein Verwaltungsakt inhaltlich hinreichend bestimmt sein, d.h. einem Verwaltungsakt muss der Regelungsinhalt eindeutig zu entnehmen sein. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist im Wege der Auslegung unter Berücksichtigung der Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB zu ermitteln. Entscheidend sind der erklärte Wille der
LesenTatsächliche Verständigung – und die spätere Anfechtung
Die Voraussetzungen der Wirksamkeit einer tatsächlichen Verständigung werden im Verfahren über die Anfechtung des hierauf gestützten Festsetzungs- oder Feststellungsbescheids inzident geprüft. Eine tatsächliche Verständigung stellt keinen Verwaltungsakt i.S. der §§ 41 Abs. 2 Satz 2 FGO, 118 Satz 1 AO dar. Hat der Steuerpflichtige die auf eine tatsächliche Verständigung gestützten
LesenNichtigkeit eines Steuerbescheids – wegen Verwendung einer veralteten Gesetzesfassung?
Ein Steuerbescheid ist nicht deswegen nichtig, weil für ihn eine veraltete Gesetzesfassung verwendet wurde. Ein Verwaltungsakt ist gemäß § 125 Abs. 1 AO nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist. Ein Steuerbescheid ist daher regelmäßig auch
LesenVorzeitige Anforderung der Einkommensteuererklärung – und die nicht hinreichende Begründung
Hat sich der Verwaltungsakt vor der Einlegung des Einspruchs durch Zeitablauf oder in sonstiger Weise gemäß § 124 Abs. 2 AO erledigt, ist eine Heilung nach § 126 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 AO nicht mehr möglich. Ein nicht ausreichend begründeter (und damit rechtswidriger) Ermessensverwaltungsakt kann nicht durch das
LesenAnordnung des Sofortvollzugs – und die notwendige Begründung
Eine den Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO genügende Begründung setzt eine auf die Umstände des konkreten Falles bezogene Darlegung des besonderen Interesses gerade an der sofortigen Vollziehbarkeit des Verwaltungsakts voraus. Die Begründung muss also auf den zu entscheidenden Fall eingehen und darf sich nicht auf eine
LesenVerwaltungsakt – und sein Inhaltsadressat
Ein Verwaltungsakt muss, um dem Bestimmtheitserfordernis in persönlicher Hinsicht zu genügen, erkennen lassen, an wen die darin getroffene Regelung gerichtet ist, wer sie – mit anderen Worten – zu beachten hat und daran gebunden ist (Inhaltsadressat). Das ergibt sich in den meisten Fällen aus dem im Verwaltungsakt angegebenen Adressaten. Ist
LesenBegründung eines Verwaltungsakts – und ihre Nachholung
Der schriftlicher Verwaltungsakt ist mit einer Begründung zu versehen (§ 39 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG). In der Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben (§ 39 Abs. 1 Satz 2 LVwVfG). Die Begründung von Ermessensentscheidungen soll auch die Gesichtspunkte
LesenWochenendhaus im unauffälligen Farbton
Eine baurechtliche Verfügung, wonach ein Wochenendhaus in einem unauffälligen Farbton zu streichen ist, welcher zuvor mit der Baubehörde abzustimmen ist, ist wegen eines Bestimmtheitsmangels materiell rechtswidrig. Ermächtigungsgrundlage für die Anordnung, das verkleinerte Wochenendhaus in einem unauffälligen Farbton neu streichen, welcher zuvor mit dem Landratsamt B. abzustimmen sei, war § 47
LesenAuskunftsersuchen an Dritte – als anfechtbarer Verwaltungsakt
Richtet das Finanzamt ein Auskunftsersuchen an Dritte, so liegt in diesem Auskunftsersuchen ein anfechtbarer Verwaltungsakt im Sinne des § 118 Satz 1 AO. Hat sich dieser Verwaltungsakt aufgrund der vom Dritten erteilten Auskunft vor der Klageerhebung erledigt, kann vom betroffenen Steuerpflichtigen beim Finanzgericht gemäß § 100 Abs. 1 Satz 4
LesenVerwaltungsinterne Neubewertung als auflösende Bedingung?
Unter den Begriff des eine Bedingung auslösenden Ereignisses im Sinne des Art. 36 Abs. 2 Nr. 2 BayVwVfG fallen nur von der Außenwelt wahrnehmbare Handlungen, Erklärungen oder Geschehnisse, nicht hingegen nur zur Gedankenwelt eines Beteiligten gehörende Vorstellungen. Die rein verwaltungsinterne Neubewertung abgeschlossener Zuwendungsfälle kann darum nicht als künftiges Ereignis für
LesenBeamtenernennung als mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt
Die Beamtenernennung ist bedingungsfeindlich. Ihre Wirksamkeit setzt voraus, dass der Bewerber ihr – ggf. konkludent durch Entgegennahme der Ernennungsurkunde – vorbehaltlos zustimmt. Eine Zustimmung unter Vorbehalt ist nur zulässig, wenn die Nichtigkeit einer vorangegangenen Ernennung zwischen den Beteiligten streitig ist. Die beamtenrechtliche Ernennung ist ein mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt, der aufgrund seiner
LesenAbrechnungsbescheid?
Die Auslegung eines Verwaltungsaktes richtet sich danach, ob die Äußerung des Finanzamt als eine Entscheidung über eine Streitigkeit i.S. des § 218 Abs. 2 AO anzusehen ist, ob das Finanzamt also mit ihr nach dem für den Adressaten objektiv erkennbaren Erklärungswert mit unmittelbarer Wirksamkeit nach außen zwischen den Beteiligten rechtsfeststellend
LesenKonkurrentenstreitigkeiten – und die Beschwerdefrist der Wehrbeschwerdeordnung
Nach § 6 Abs. 1 WBO darf die Beschwerde frühestens nach Ablauf einer Nacht und muss innerhalb eines Monats eingelegt werden, nachdem der Beschwerdeführer von dem Beschwerdeanlass Kenntnis erhalten hat. Kenntnis vom Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung
LesenAusschreibung zur Festnahme durch die Ausländerbehörde – und der vorläufige Rechtsschutz
Die Ausschreibung zur Festnahme in den Fahndungshilfsmitteln der Polizei ist kein Verwaltungsakt. Neben den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 50 Abs. 6 Satz 1 AufenthG erfordert die Ausschreibung zur Festnahme als nicht geschriebenes Tatbestandsmerkmal das Vorliegen von Haftgründen nach § 62 AufenthG. Vorläufiger Rechtsschutz nach § 123 VwGO Der Antrag auf
LesenFehlende Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden
Nach § 162 Abs. 1 Satz 2 AO sind bei einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind. Das gewonnene Schätzungsergebnis muss schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein. Verlässt die Schätzung den durch die Umstände des Einzelfalls gezogenen Schätzungsrahmen, ist sie -lediglich- rechtswidrig.
LesenDer nichtige Verwaltungsakt – und der Folgebescheid
Stellt die Finanzbehörde durch Verwaltungsakt die Nichtigkeit eines Grundlagenbescheids fest, ist der Folgebescheid gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO zu ändern. Zugleich bewirkt die Nichtigkeitsfeststellung die Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist für den Folgebescheid (§ 171 Abs. 10 AO). Die Finanzbehörde hat grundsätzlich die Möglichkeit, die
LesenFeststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts durch das Finanzamt
Auch die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts durch die Finanzbehörde (§ 125 Abs. 5 AO) kann Regelungswirkung haben und daher ihrerseits – anders als bisher stets vom Bundesfinanzhof angenommen – einen der Bestandskraft fähigen Verwaltungsakt darstellen. Die Finanzbehörde hat grundsätzlich die Möglichkeit, die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts in der (Handlungs-)Form eines
LesenInhaltliche Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes
Gemäß § 37 Abs. 1 VwVfG, § 37 Abs. 1 LVwVfG BW muss ein Verwaltungsakt inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Das bedeutet zum einen, dass der Adressat in die Lage versetzt werden muss, zu erkennen, was von ihm gefordert wird. Zum anderen muss der Verwaltungsakt geeignete Grundlage für Maßnahmen zu seiner
LesenDer bestandskräftige Verwaltungsakt und die Änderung der Rechtsprechung
Nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG hat die Behörde auf Antrag des Betroffenen über die Aufhebung oder Änderung eines unanfechtbaren Verwaltungsakts zu entscheiden, wenn sich die dem Verwaltungsakt zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage nachträglich zu seinen Gunsten geändert hat. Eine Änderung der – auch höchstrichterlichen – Rechtsprechung stellt
LesenAuslegung eines Steuerbescheides
Ob eine als Verwaltungsakt i.S. von § 118 Satz 1 AO zu qualifizierende Regelung vorliegt und welchen Regelungsinhalt ein Verwaltungsakt hat, ist über den bloßen Wortlaut hinaus im Wege der Auslegung zu ermitteln, wobei die §§ 133, 157 BGB auch für öffentlich-rechtliche Willensbekundungen geltende Auslegungsregeln enthalten. Entscheidend ist danach, wie
LesenInhaltliche Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes
Nur wenn der Adressat erkennen kann, was von ihm gefordert wird, gilt ein Verwaltungsakt als inhaltlich hinreichend bestimmt. In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Stuttgart entschiedenen Fall ging es um einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen Bescheid, durch den der Antragsteller die politische Betätigung zugunsten der
LesenAuskunftspflicht gegenüber der Eisenbahnaufsicht
Es besteht gemäß § 5a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 AEG für die Eisenbahnaufsichtsbehörden eine Befugnis, die erforderlichen Auskünfte für die Durchführung der Eisenbahnaufsicht ohne besonderen Anlass durch vollstreckbaren Auskunftsbescheid einzufordern. So die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in einem Fall, in dem die Beteiligten über die Befugnis des Eisenbahn-Bundesamtes streiten,
LesenZensus 2011
Bei dem standardmäßigen Fragebogen für die Gebäude- und Wohnungszählung gemäß § 6 des Zensusgesetzes 2011 und für die Haushaltsstichprobe gemäß § 7 des Zensusgesetzes 2011 handelt es sich jeweils nicht um einen Verwaltungsakt. Erst wenn der Fragebogen nicht oder unvollständig beantwortet wird, ist es Aufgabe der mit der Durchführung der
LesenAndrohung von Verzögerungsgeld
Die Androhung von Verzögerungsgeld ist nach Ansicht des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz kein Verwaltungsakt. Im hier entschiedenen Streitfall hatte der Außenprüfer des Finanzamtes im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung bei einer GmbH die Vorlage ganz bestimmter Unterlagen angefordert. Nachdem diese Anforderung nicht erfüllt worden war, forderte das Finanzamt mit Schreiben vom 19. Januar
LesenSofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsaktes und das öffentliche Interesse
Die im Einzelfall durch die Behörde angeordnete sofortige Vollziehbarkeit setzt ein besonderes öffentliches Interesse gerade am sofortigen, also dringenden Vollzug des Verwaltungsakts voraus. Die offensichtliche Rechtmäßigkeit der Grundverfügung allein kann die Anordnung der sofortigen Vollziehung dagegen nicht tragen. Ist ein Sachverhalt vom Gesetzgeber nicht als typischerweise dringlich eingestuft und mit
LesenAblehnung eines nicht gestellten Leistungsantrags
Die Ablehnung eines nicht gestellten Leistungsantrags durch die Behörde kann nicht in die Aufhebung einer früheren, bereits bestandskräftigen Leistungsbewilligung umgedeutet werden, denn beide Verwaltungsakte sind nicht im Sinne des § 43 Abs. 1 SGB X auf das gleiche Ziel gerichtet. Denn die Ablehnung eines Antrags und die Aufhebung von bisher
LesenFleisch für den Irak
Die Rückforderungsansprüche des Zolls für aufgrund unrichtiger Angaben eines Exporteurs zu Unrecht gewährte Ausfuhrsubventionen können nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs unter der Geltung des Bürgerlichen Gesetzbuches in der bis 2001 geltenden Fassung, welche für vermögensrechtliche Ansprüche grundsätzlich eine dreißigjährige Verjährungsfrist vorsah, jedenfalls noch nach sechs Jahren zurückgefordert werden, ohne
LesenKarlsruhe und der Europäische Haftbefehl
Vor dem Bundesverfassungsgericht war jetzt Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferungsentscheidungen erfolgreich, die aufgrund eines in Griechenland ausgestellten Europäischen Haftbefehls ergangen waren. Das Bundesverfassungsgericht betont dabei zwar, mit seiner seiner Entscheidung nicht prinzipiell die Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls beanstandet zu haben. Die Entscheidungsgründe machen jedoch deutlich, das der
LesenKlageerhebung per eMail
Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf steht es einer wirksamen Klageerhebung per eMail nicht entgegen, wenn der eMail keine qualifizierte digitale Signatur beigefügt war. Weder § 52a Abs. 1 Satz 3 FGO noch § 2 Abs. 3 der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im
LesenAltkleider nach Polen
Mit der Frage der Ursprungseigenschaft von aus dem Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft ausgeführten Altkleidern hatte sich jetzt der Bundesfinanzhof zu befassen. Anlass hierfür war eine Ausfuhr von Altkleidern nach Polen noch vor dem EU-Beitritt Polens. Der bestimmungsgemäße Gebrauch von Kleidungsstücken wie etwas das Tragen, Waschen und Bügeln ist, so der
LesenZuständigkeitswechsel im finanzgerichtlichen AdV-Verfahren
Da § 63 FGO im Aussetzungsverfahren nicht unmittelbar gilt, ist Antragsgegner eines gerichtlichen Aussetzungsverfahrens (§ 69 Abs. 3 FGO) wegen des engen Zusammenhangs zum Klageverfahren das für das Klageverfahren prozessführungsbefugte Finanzamt. Wenn noch kein Klageverfahren anhängig ist, sondern das Einspruchsverfahren das Hauptsacheverfahren darstellt, richtet sich die Passivlegitimation danach, welches Finanzamt
LesenAutos nach Portugal
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung entgegensteht, dass der inländische Unternehmer bewusst und gewollt an der Vermeidung der Erwerbsbesteuerung seines Abnehmers mitwirkt. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem Beschwerdeverfahren zur Aussetzung der Vollziehung eines entsprechenden Umsatzsteuerbescheides. Gemäß § 69 Abs. 7 i.V.m. Abs. 3 Satz
LesenGesundheitsschädlinge per Allgemeinverfügung
Die individuelle Bekanntgabe einer an einen bestimmten Personenkreis gerichteten Allgemeinverfügung schränkt deren Adressatenkreis nicht ein. Die Bekanntgabe an eine natürliche Person, die zugleich mehrere juristische Personenen nach außen vertritt, bewirkt deshalb (auch) eine Bekanntgabe an diese juristischen Personen, wenn diese vom Adressatenkreis der Allgemeinverfügung erfasst sind. Ein Verstoß gegen Bestimmungen
Lesen2,0-Geschäftsgebühr vor dem Finanzamt
Die Vergütung für außergerichtliche Tätigkeiten richtet sich seit der Neuregelung des Kostenrechts zum 1. Juli 2004 durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz nach Teil 2 des Vergütungsverzeichnisses (VV) in der Anlage zum RVG. Die Gebühr für die Vertretung im Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt zur Nachprüfung eines Verwaltungsakts ist in den Nr. 2300 bzw.
LesenErledigungsgebühr beim Finanzgericht
Dem Bevollmächtigten steht im Verfahren vor dem Finanzgericht nach einer aktuellen Entscheidung des Finanzgerichts Köln eine Erledigungsgebühr zu, weil der Bevollmächtigte darauf hingewirkt hat, dass der von ihm vertretene Kläger sein ursprüngliches Klagebegehren im Interesse der außergerichtlichen Beendigung des Rechtsstreits um mehr als 10% eingeschränkt hat. Da über Ansprüche aus
Lesen„Der Steuerbescheid in Ihrer Post ist falsch“
Teilt der Sachbearbeiter nach Aufgabe des Steuerbescheids zur Post, aber vor dessen Zugang, den Empfangsbevollmächtigten telefonisch mit, der Bescheid sei falsch und solle deshalb nicht bekanntgegeben werden, wird der Bescheid trotz des späteren Zugangs nicht wirksam. Nimmt ein nicht zur Entgegennahme von Willenserklärungen ermächtigter Mitarbeiter der Empfangsbevollmächtigten die Mitteilung entgegen,
LesenZuwendungswiderruf nach dem Agrar-Umweltprogramm 2003
Das Unterstellen unter ein Kontrollverfahren nach Art. 9 Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 im Zusammenhang mit einem ökologischen Anbauverfahren wird von der Zweckbestimmung der Förderung nach dem Agrar-Umweltprogramm 2003 (Maßnahme Förderung ökologischer Anbauverfahren) mit umfasst. Versäumt es ein Betrieb, sich rechtzeitig einem Kontrollverfahren nach der genannten Verordnung zu unterstellen, liegt eine
LesenAnfechtung einer Arbeitgeber-Anrufungsauskunft
Gemäß § 42e EStG hat das Betriebsstättenfinanzamt auf Anfrage eines Beteiligten darüber Auskunft zu geben, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind. Entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs stellt eine solche Anrufungsauskunft nicht nur eine Wissenserklärung des Finanzamts darüber dar, wie im einzelnen Fall
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