Bundesverwaltungsgericht

Durchsuchungsanordnung zum Zwecke der Abschiebung – und die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts

Für den Antrag auf die Anordnung der Durchsuchung einer Wohnung nach § 58 Abs. 6 AufenthG ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 VwGO ist der Verwaltungsrechtsweg in allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art gegeben. Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt. Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlicher

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Sommerfeld

Inobhutnahme eines Kindes – und die Rechtsschutzmöglichkeiten

Die Inobhutnahme stellt nach in der Verwaltungsgerichtsbarkeit nahezu einhellig vertretener Auffassung einen Verwaltungsakt des Jugendamts dar, für dessen Überprüfung die Verwaltungsgerichte zuständig sind. Auch wenn das Jugendamt bei Widerspruch der Eltern gegen eine Inobhutnahme nach § 42 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 SGB VIII eine Entscheidung des Familiengerichts über

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Schule

Corona, die Schulen – und die Familiengerichte

Für die Entscheidung über eine an ein Amtsgericht gerichtete Anregung, die auf gerichtliche Anordnungen gegen eine Schule gemäß § 1666 Abs. 1 und 4 BGB wegen Corona-Schutzmaßnahmen zielt, sind die Amtsgerichte als Familiengerichte zuständig. Die Verweisung eines solchen Verfahrens an ein Verwaltungsgericht ist ausnahmsweise wegen eines groben Verfahrensverstoßes nicht bindend.

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Gefahreneinstufung durch das Landeskriminalamt – und die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte

Für den Streit um die Einstufung in die Risikogruppe A gemäß der Konzeption „KURS NRW“ (Konzeption zum Umgang rückfallgefährdeter Sexualstraftäter in Nordrhein-Westfalen) sind auch dann die Verwaltungsgerichte zuständig, wenn die Einstufung im zeitlichen Rahmen der Entlassungsvorbereitungen aus der Sicherungsverwahrung erfolgt. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof auf eine Vorlage in einem

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Überstundenvergütung für Soldaten – und der richtige Rechtsweg

Für den Antrag, die „bisher aufgelaufene Mehrarbeit zu vergüten“, ist die sachliche Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte nicht gegeben. Insoweit ist der Rechtsstreit antragsgemäß an das Verwaltungsgericht zu verweisen. Gemäß § 82 Abs. 1 SG ist der Rechtsweg für Klagen der Soldaten aus dem Wehrdienstverhältnis zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten eröffnet, soweit nicht

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Verwaltungsvollstreckung von Rundfunkbeiträgen – und der Finanzrechtsweg

Gegen Vollstreckungsmaßnahmen nach §§ 30 ff. HmbVwVG ist der Verwaltungsrechtsweg und nicht der Finanzrechtsweg gegeben. Daher besteht auch keine Zuständigkeit des Finanzgerichts für einen wegen der Beitreibung von rückständigen Rundfunkbeiträgen geführtem Rechtsstreit. Die Regelung des § 17a GVG ist auch im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzuwenden. Dies ergibt sich aus

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Der terminsäumige ehrenamtliche Richter

Ein ehrenamtlicher Richter des Verwaltungsgerichts, der Sitzungen, zu denen er geladen war, ohne genügende Entschuldigung wiederholt fernbleibt, kann wegen gröblicher Verletzung seiner Amtspflicht gem. § 24 Abs. 1 Nr. 2 VwGO erst dann von seinem Amt entpflichtet werden, wenn er trotz Verhängung eines Ordnungsgeldes gemäß § 33 Abs. 1 VwGO

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Die Telefon-Durchwahlnummern der Richter

Das Land Nordrhein-Westfalen ist nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) nicht verpflichtet, auf Antrag Zugang zur vollständigen Telefonliste des Verwaltungsgerichts Aachen zu gewähren. Eine entsprechende Klage eines Rechtsanwalts hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen jetzt zweitinstanzlich abgewiesen, soweit diese auf die Herausgabe der Durchwahlnummern aller Richterinnen und Richter gerichtet

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Verfahrenstrennung beim Verwaltungsgericht

Nach § 93 Satz 2 VwGO kann das Gericht anordnen, dass mehrere in einem Verfahren erhobene Ansprüche in getrennten Verfahren verhandelt und entschieden werden. Zwar unterliegt eine derartige Entscheidung nicht der Nachprüfung des Revisionsgerichts, weil sie nach § 146 Abs. 2 VwGO unanfechtbar ist (§ 173 VwGO, § 557 Abs.

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Der Amtsermittlungsgrundsatz im Verwaltungsprozess

Zwar verletzt ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung grundsätzlich nicht, wenn es von einer sich nicht aufdrängenden Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Beteiligter oder – wie hier – ein Behördenvertreter nicht ausdrücklich beantragt hat. Die Tatsache, dass ein Beweisantrag nicht gestellt wurde, ist aber dann unerheblich, wenn sich

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Mitwirkungsverbot für befangene Richter

Nach § 138 Nr. 2 VwGO ist ein Urteil stets als auf der Verletzung von Bundesrecht beruhend anzusehen, wenn bei der Entscheidung ein Richter mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der Befangenheit mit Erfolg abgelehnt war. Der Beschluss, mit dem einem Befangenheitsantrag

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Eigene medizinische Sachkunde des Gerichts?

Nach § 86 Abs. 1 VwGO, § 58 Abs. 1 BDG und § 41 DiszG Berlin obliegt den Tatsachengerichten die Pflicht, jede mögliche Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bis zur Grenze der Zumutbarkeit zu versuchen, sofern dies nach ihrem materiellrechtlichen Rechtsstandpunkt für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich ist. Bestehen tatsächliche Anhaltspunkte

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Überzeugungsgewinnung beim Verwaltungsgericht

Gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung. Es ist verpflichtet, seiner Überzeugungsbildung den im Verfahren festgestellten Sachverhalt vollständig und richtig zugrunde zu legen. Das Gericht darf nicht in der Weise verfahren, dass es einzelne erhebliche Tatsachenfeststellungen

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Die Freiheit des Richters bei der Überzeugungsbildung

Die Freiheit, die das Prozessrecht dem Tatsachengericht bei seiner Überzeugungsbildung zugesteht, bezieht sich auf die Bewertung der für die Feststellung des Sachverhalts maßgebenden Umstände. Sie ist von vornherein begrenzt durch das jeweils anzuwendende materielle Recht und dessen Auslegung; alles was (noch) materielle Rechtsfindung ist, entzieht sich einer Überprüfung anhand des

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Überzeugungsgrundsatz

Gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung. Daraus folgt auch die Verpflichtung, der Überzeugungsbildung den im Verfahren festgestellten Sachverhalt vollständig und richtig zugrunde zu legen. Das Gericht darf nicht in der Weise verfahren, dass es einzelne

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Der verspätete Versuch, den Streitwert nach oben zu treiben

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht sieht keinen Anlass, von seinem Ermessen nach § 63 Abs. 3 Satz 1 GKG dahingehend Gebrauch zu machen, einem Antrag auf Heraufsetzung des Streitwerts zu entsprechen, der erst gestellt wurde, nachdem das Obsiegen desjenigen Beteiligten bereits feststeht, in dessen alleinige Sphäre die Benennung der für die Streitwertfestsetzung

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Überlange Verfahrensdauer – und die Entschädigung

Der Anspruch auf Entschädigung des immateriellen Nachteils (§ 198 Abs. 2 GVG) ist ein personenbezogener Anspruch. Die notwendigen Anwaltskosten für die vorprozessuale Verfolgung des Entschädigungsanspruchs stellen einen materiellen Nachteil im Sinne des § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG dar. Eine Verzinsung des Entschädigungsbetrages kann im Verwaltungsprozess nur unter dem

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Das Verwaltungsgericht – und der Überzeugungsgrundsatz

Nach dem Überzeugungsgrundsatz des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO ist es Sache des Tatsachengerichts, sich im Wege der freien Beweiswürdigung eine Überzeugung von dem entscheidungserheblichen Sachverhalt zu bilden. Die Freiheit, die der Überzeugungsgrundsatz dem Tatsachengericht zugesteht, bezieht sich auf die Bewertung der für die Feststellung des Sachverhalts maßgebenden

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Hausverbot im Jobcenter

Für den Rechtsstreit über ein Hausverbot, das einem Bezieher von Leistungen nach dem SGB II von einem Leistungsträger gemäß § 6 SGB II (Jobcenter) erteilt worden ist, ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet. Diese Ansicht vertritt jedenfalls das Hamburgische Oberverwaltungsgericht und widerspricht damit – wie zuvor bereits die Oberverwaltungsgerichte

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Er­ör­te­rungs­pflicht und Rechts­ge­spräch in der mündlichen Verhandlung

Der Umfang der Erörterung nach § 104 Abs. 1 VwGO in der mündlichen Verhandlung ist an der jeweiligen konkreten Sachlage auszurichten und schließt ein, dass im Interesse der Übersichtlichkeit der Verhandlung der Vorsitzende die Erörterung auf Schwerpunkte beschränken darf. Das Gericht ist insbesondere bei Planfeststellungsverfahren mit umfangreichem Tatsachenvortrag nicht verpflichtet,

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Rechtsschutz bei Zurückstellung eines Bauantrags

Das Verpflichtungsbegehren eines Bauantragstellers, der gegen die Zurückstellung seines Bauantrags nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauGB Widerspruch eingelegt und danach Untätigkeitsklage auf Erteilung der Baugenehmigung erhoben hat, erledigt sich nicht dadurch, dass die sofortige Vollziehung des Zurückstellungsbescheides angeordnet wird. Nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO spricht

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Befangenheitsantrag trotz Klagerücknahme

Die Vorschriften über die Behandlung von Ablehnungsgesuchen gelten grundsätzlich für alle Verfahrensabschnitte, in denen eine Ausübung des Richteramts in Betracht kommt. Dies gilt auch noch für die Kostenentscheidung nach erfolgter Klagerücknahme. Letzter Zeitpunkt für die Geltendmachung von Ablehnungsgründen ist erst der vollständige Abschluss der Instanz. Die Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens

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Erheblicher Grund für Terminsverlegung

Das rechtliche Gehör kann verletzt sein, wenn im Fall einer plötzlichen Erkrankung des Prozessbevollmächtigten des Klägers der Antrag auf Terminsverlegung abgelehnt wird. Wenn auch das Verwaltungsgericht nach seinem damaligen Kenntnisstand den Verhandlungstermin nicht ohne Weiteres verlegen musste, bestand jedenfalls angesichts seiner Zweifel ein hinreichender tatsächlicher Anlass, durch einen Rückruf in

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