Ist die vorinstanzliche Entscheidung ? etwa wegen sowohl formeller als auch materieller Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheids ? auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt. Denn ist nur bezüglich einer Begründung ein Zulassungsgrund
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