Mit der Frage der Besetzung des Flurbereinigungsgerichts bei Entscheidungen außerhalb der mündlichen Verhandlung hatte sich aktuell das Bundesverwaltungsgericht zu befassen:
Dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts lag ein Fall des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in Bautzen zugrunde. Im Zusammenhang mit einer teilweise verweigerten Akteneinsicht
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