Amtsgericht Strausberg

Zwangsversteigerung zur Verwaltungsvollstreckung – und ihre (vorübergehende) Einstellung

Voraussetzungen, Art und Wirkung einer einstweiligen Einstellung der Zwangsversteigerung zur Vollstreckung einer durch Verwaltungsakt titulierten öffentlichenrechtlichen Geldforderung richten sich auch im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung nach der Zivilprozessordnung und dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung.

Wenn die vollstreckende Behörde

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Weiteres Ordnungsgeld im Beschwerdeverfahren

Im Beschwerdeverfahren des Vollstreckungsschuldners gegen einen Ordnungsgeldfestsetzungsbeschluss des Verwaltungsgerichts kann der Vollstreckungsgläubiger im Wege der Anschlussbeschwerde unter den Voraussetzungen des § 91 Abs. 1 VwGO die Festsetzung eines weiteren Ordnungsgelds wegen einer erneuten Zuwiderhandlung gegen den Vollstreckungstitel beantragen.

Die (unselbstständigen)

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Unmittelbare Ausführung im Tierschutzrecht

§ 16a Satz 2 Nr. 2 TierSchG er­mäch­tigt die Be­hör­de nur zum Er­lass von Ver­wal­tungs­ak­ten und nicht zum Han­deln im Wege der un­mit­tel­ba­ren Aus­füh­rung; ob ein Tier ohne vor­aus­ge­hen­den Ver­wal­tungs­akt fort­ge­nom­men und ver­äu­ßert wer­den darf, be­stimmt sich nach dem Ver­wal­tungs­voll­stre­ckungs­recht

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