LG Bremen

Verweisungsbeschluss wegen sachlicher Unzuständigkeit – und die offenkundig aktenwidrige Streitwerterfassung

Ein Verweisungsbeschluss wegen sachlicher Unzuständigkeit, der auf einer offenkundig aktenwidrigen Streitwerterfassung beruht, ist objektiv willkürlich und bindet daher nicht.

In dem hier vom Obersten Bayerischen Landesgericht entschiedenen Fall erwirkte die Klägerin  den Beklagten einen Mahnbescheid über eine Darlehensrückzahlungsforderung von 6.550,57

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Negative sachliche Kompetenzkonflikte

Während die Strafprozessordnung für die Behebung eines Streites über die örtliche Zuständigkeit Regelungen in den §§ 14, 19 StPO enthält, fehlen solche für den Fall eines negativen sachlichen Zuständigkeitsstreits. Der Gesetzgeber hat Vorschriften hierüber für nicht erforderlich gehalten, da er

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Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden

Zur Verweisbarkeit auf einen anderen Beruf nach einem zeitlich unbegrenzten Leistungsanerkenntnis des Versicherers bei Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden musste jetzt der Bundesgerichtshof Stellung nehmen:

Hiernach hat die Versicherung die Möglichkeit, ihren Versicherungsnehmer auf eine andere Ausbildung zu verweisen, durch das einschränkungslose

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Der Umzug des Betreuten

Wird ein Betreuungsverfahren wegen einer Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts des Betreuten nach §§ 4 Satz 1, 273 Satz 1 FamFG an ein anderes Amtsgericht abgegeben, ist die Abgabeentscheidung nicht selbständig anfechtbar.

Inwieweit ein Abgabebeschluss nach §§ 4 Satz 1, 273

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Landgericht Bremen

Amtsgericht oder Finanzgericht?

Die Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach § 17a GVG kommt auch dann nur bei „extremen Verstößen“ in Betracht, wenn die Entscheidung von Gesetzes wegen keiner weiteren Prüfung unterliegt.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist § 36 Abs. 1

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Landgericht Hamburg

Rechtswegprobleme im PKH-Verfahren

Hat ein Gericht in einem Prozesskostenhilfeverfahren die Unzulässigkeit des Rechtswegs ausgesprochen und die Sache an ein anderes Gericht verwiesen, ist es dem anderen Gericht verwehrt, die Rechtswegzuständigkeit im Rahmen der Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch abweichend zu beurteilen.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom

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