Aufhebung eines Verweisungsbeschlusses

Ein Verweisungsbeschluss (§ 281 ZPO) kann durch das verweisende Amtsgericht jedenfalls dann wieder aufgehoben werden, wenn die Akten noch nicht dem „angewiesenen“ Amtsgericht vorgelegen haben.

Soweit in Rechtsprechung und Literatur die im Ausgangspunkt wohl weitgehend einhellige Auffassung vertreten wird, Verweisungsbeschlüsse

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Verweisungsbeschluss im PKH-Verfahren

Dem Antragsgegner steht gegen einen im Prozesskostenhilfeverfahren ergangenen Beschluss, mit dem das Prozesskostenhilfeverfahren an ein Gericht eines anderen Rechtswegs verwiesen wird, kein Rechtsmittel zu. Die Bestimmungen über die Rechtsmittel bei einer Rechtswegentscheidung nach § 17a GVG sind im Prozesskostenhilfeverfahren nicht

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Verweisungsbeschluss ohne Gründe

Gemäß § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG, § 48 Abs. 1 ArbGG sind rechtskräftige Verweisungsbeschlüsse für das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, hinsichtlich des Rechtswegs bindend. Auch ein rechtskräftiger Verweisungsbeschluss, der nicht hätte ergehen dürfen, ist

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