Duisburg, Tiger and Turtle

Das von einer Drohne fotografierte Kunstwerk

Luftbildaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken, die unter Zuhilfenahme einer Drohne gefertigt wurden, unterfallen nicht der Panoramafreiheit.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte eine Verwertungsgesellschaft geklagt, die Rechte und Ansprüche von Urhebern und Leistungsschutzberechtigten im visuellen Bereich wahrnimmt. Die

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Gerichtsgebäude

Verwertungsgesellschaften – und ihre Ausschüttungspraxis

Das Bundesverfassungsgericht hat eine auf die Ausschüttungspraxis der Verwertungsgesellschaften zielende Verfassungsbeschwerde eines Verlages nicht zur Entscheidung angenommen.

Die Verfassungsbeschwerde des Verlages richtete sich gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach Verwertungsgesellschaften nicht berechtigt sind, Einnahmen aus der Wahrnehmung von urheberrechtlichen Rechten

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