Voraussetzungen einer Verwertungskündigung

Der Vermieter einer Wohnung kann diesen Mietvertrag nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, § 573 Abs. 1 BGB. Ein solches berechtigtes Interesse liegt gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB auch dann vor, wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an

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Oberlandesgericht

Verwertungskündigung

Bei einem Wohnraummietverhältnis kann der Vermieter den Mietvertrag nach § 573 BGB nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Ein solches berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB insbesondere vor, wenn der Vermieter

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Bundesverwaltungsgericht

Kündigungssperrfristen bei Eigentumswohnungen

Wird eine vermietete Wohnung in Wohnungseigentum umgewandelt und sodann veräußert, so kann sich der Erwerber gegenüber dem Mieter auf das Vorliegen bestimmter Kündigungsgründe erst nach drei Jahren – in bestimmten Gebieten sogar erst nach 10 Jahren – seit der Veräußerung berufen, § 577a BGB. Diese Kündigungsbeschränkung des § 577a BGB

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