Ein über das Rückmeldeformular des Landes erklärter Verzicht auf gewährte NRW-Soforthilfen 2020 ist wirksam.
In dem beiden aktuell vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschiedenen Fällen hatte die klagenden Unternehmer Ende März 2020 jeweils zur Milderung pandemiebedingter Notlagen ihres Unternehmens,
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