Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren

Ein Entschädigungsanspruch wegen der überlangen Dauer eines anhängigen gerichtlichen Verfahrens kann für die Zeiträume vor dem Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren am 03.12.2011 nur dann geltend gemacht werden, wenn eine Verzögerungsrüge unverzüglich nach

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Androhung von Verzögerungsgeld

Die Androhung von Verzögerungsgeld ist nach Ansicht des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz kein Verwaltungsakt.

Im hier entschiedenen Streitfall hatte der Außenprüfer des Finanzamtes im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung bei einer GmbH die Vorlage ganz bestimmter Unterlagen angefordert. Nachdem diese Anforderung nicht erfüllt

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Bundesfinanzhof (BFH)

Verzögerungsgeld bei der Außenprüfung

Ein Verzögerungsgeld kann verhängt werden, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Mitwirkungspflichten im Rahmen einer Außenprüfung nicht fristgerecht nachkommt. Werden angeforderte Unterlagen auch nach der Festsetzung des Verzögerungsgeldes nicht vorgelegt, darf allerdings wegen derselben Unterlagen nicht noch einmal ein Verzögerungsgeld festgesetzt werden.

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