Überlange Verfassungsgerichtsverfahren – und das „Pilotverfahren“ als Ausrede

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verzögerungsbeschwerde eine Verzögerungsrüge zurückgewiesen, da nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts die Zurückstellung einer Verfassungsbeschwerde wegen vorrangiger Behandlung von Pilotverfahren gerechtfertigt ist.

Die Verfassungsbeschwerde[↑]

Die Verzögerungsbeschwerde betrifft die Dauer

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4 Jahre 8 Monate für eine Verfassungsbeschwerde – aber das ist doch nicht lang!

Die Beschwerdekammer des Bundesverfassungsgerichts hat eine Verzögerungsbeschwerde zurückgewiesen, mit der der Beschwerdeführer die 4½ -jährige Dauer seines abgeschlossenen Verfassungsbeschwerdeverfahrens als unangemessen lang rügt.

Auch eine längere Verfahrensdauer sei für sich gesehen nicht ohne Weiteres unangemessen, befand das Bundesverfassungsgericht. Hierfür bedürfe

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Die Verzögerungsrüge in Altfällen

In Gerichtsverfahren, die beim Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (ÜGRG) am 3.12 2011 anhängig waren, war zur Wahrung von Entschädigungsansprüchen unverzüglich eine Verzögerungsrüge zu erheben, mit der die Länge des Gerichtsverfahrens zu beanstanden

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Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren

Ein Entschädigungsanspruch wegen der überlangen Dauer eines anhängigen gerichtlichen Verfahrens kann für die Zeiträume vor dem Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren am 03.12.2011 nur dann geltend gemacht werden, wenn eine Verzögerungsrüge unverzüglich nach

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Rechtsschutz bei überlanger Verfahrensdauer

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG ist unzulässig, wenn der Beschwerdeführer hiermit eine Entscheidung des zuständigen Gerichts über von ihm in einem Zivilverfahren gestellte Prozesskosthilfeanträge wegen vermeintlich überlanger Verfahrensdauer erzwingen will. Zur Beschleunigung eines fachgerichtlichen

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Überlange Verfahrensdauer

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Hintergrund dieses Gesetzentwurfs ist das inzwischen vier Jahre alte „Sürmeli“-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, in dem die Bundesrepublik Deutschland im

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