Nach § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO gehört zum notwendigen Inhalt der Revisionsbegründung die Angabe der Revisionsgründe. Bei einer Sachrüge sind diejenigen Umstände bestimmt zu bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung ergibt. Die Revisionsbegründung muss den angenommenen Rechtsfehler des Landesarbeitsgerichts so
LesenSchlagwort: Verzugspauschale
Arbeitsgerichtsverfahren – und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB
Befindet sich der Arbeitgeber mit der Zahlung des Gehalts in Verzug, steht dem Anspruch des Arbeitnehmers aus § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB die Vorschrift des § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG entgegen. Diese Bestimmung schließt – wie das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 25.09.2018 entschieden und ausführlich begründet
LesenDer nicht gezahlte Arbeitslohn – und die Verzugspauschale
Eine Arbeitnehmerin hat wegen rückständigen Arbeitslohns keinen Anspruch auf Zahlung der Verzugspauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB. § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG schließt als spezielle arbeitsrechtliche Regelung nicht nur einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch für bis zum Schluss einer eventuellen ersten Instanz entstandene Beitreibungskosten
LesenVerzugspauschale – und der Streitwert
Die Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB erhöht den Wert des Beschwerdegegenstandes nicht, wenn sie als Nebenforderung zu einer rechtshängigen Hauptforderung geltend gemacht wird. Das folgt für das Bundesarbeitsgericht aus § 4 Abs. 1 Halbs. 2 ZPO. Die Berechnung der Beschwer richtet sich nach den §§ 3
LesenRückständiges Arbeitsentgelt – und die 40,- € Verzugspauschale
§ 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG verdrängt nach seinem Normzweck den aus § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB folgenden Anspruch des Arbeitsnehmers auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40, 00 €. § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB ist an sich auch auf Arbeitsverhältnisse anwendbar, weil der
LesenRückständiger Arbeitslohn – und die Verzugspauschale
§ 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG schließt als spezielle arbeitsrechtliche Regelung nicht nur einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch für bis zum Schluss einer eventuellen ersten Instanz entstandene Beitreibungskosten und damit insoweit auch einen Anspruch auf Pauschalen nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB aus. Nach
LesenDie verspätete Lohnzahlung – und keine Verzugspauschale für Arbeitnehmer
Ein Arbeitnehmer hat bei einem Verzug des Arbeitgebers mit der Entgeltzahlung gegen diesen keinen Anspruch auf Zahlung einer Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall hatte ein langjährig bei seiner Arbeitgeberin beschäftigter Arbeitnehmer diese auf Zahlung rückständiger Besitzstandszulagen für die Monate Mai bis
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