Nach § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO gehört zum notwendigen Inhalt der Revisionsbegründung die Angabe der Revisionsgründe. Bei einer Sachrüge sind diejenigen Umstände bestimmt zu bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung
Artikel lesenSchlagwort: Verzugspauschale
Arbeitsgerichtsverfahren – und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB
Befindet sich der Arbeitgeber mit der Zahlung des Gehalts in Verzug, steht dem Anspruch des Arbeitnehmers aus § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB die Vorschrift des § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG entgegen.
Diese Bestimmung schließt – wie
Artikel lesenDer nicht gezahlte Arbeitslohn – und die Verzugspauschale
Eine Arbeitnehmerin hat wegen rückständigen Arbeitslohns keinen Anspruch auf Zahlung der Verzugspauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB.
§ 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG schließt als spezielle arbeitsrechtliche Regelung nicht nur einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch
Artikel lesenVerzugspauschale – und der Streitwert
Die Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB erhöht den Wert des Beschwerdegegenstandes nicht, wenn sie als Nebenforderung zu einer rechtshängigen Hauptforderung geltend gemacht wird.
Das folgt für das Bundesarbeitsgericht aus § 4 Abs. 1 Halbs. 2 ZPO.
Artikel lesenRückständiges Arbeitsentgelt – und die 40,- € Verzugspauschale
§ 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG verdrängt nach seinem Normzweck den aus § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB folgenden Anspruch des Arbeitsnehmers auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40, 00 €.
§ 288 Abs. 5 Satz 1
Artikel lesenRückständiger Arbeitslohn – und die Verzugspauschale
§ 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG schließt als spezielle arbeitsrechtliche Regelung nicht nur einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch für bis zum Schluss einer eventuellen ersten Instanz entstandene Beitreibungskosten und damit insoweit auch einen Anspruch auf Pauschalen
Artikel lesenDie verspätete Lohnzahlung – und keine Verzugspauschale für Arbeitnehmer
Ein Arbeitnehmer hat bei einem Verzug des Arbeitgebers mit der Entgeltzahlung gegen diesen keinen Anspruch auf Zahlung einer Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.
In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall hatte ein langjährig bei seiner Arbeitgeberin beschäftigter Arbeitnehmer
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