Schufa-Zentrale Wiesbaden

Bonitätsauskunft – und ihre Kosten als Verzugsschaden?

Die Kosten einer vor Klageerhebung eingeholten Schufa-Bonitätsauskunft stellt regelmäßig keinen ersatzfähigen Verzugsschaden dar.

Der Bundesgerichtshof begrenzt damit die Erstattungsansprüche von Gläubigern; die Kosten einer vorgerichtlich eingeholten Schufa-Bonitätsauskunft bleiben grundsätzlich beim Auftraggeber und können grundsätzlich nicht als Verzugsschaden vom Schuldner ersetzt

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Amtsgericht

Anwaltshonorar als Verzugsschaden

Ein Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1, 2, § 286 BGB hängt neben dem Vorliegen von Verzug von weiteren Voraussetzungen ab.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat ein Schädiger nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen,

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