Die polizeiliche Videoüberwachung in der Dortmunder Nordstadt darf fortgeführt werden. Ein Dortmunder Bürger, der sich im Eilverfahren gegen die offene Videoüberwachung in der Dortmunder Nordstadt gewandt hatte, ist auch in zweiter Instanz erfolglos geblieben. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat heute seine Beschwerde gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Lesen