Betreiber einer Videoplattform sind nicht verpflichtet, die E‑Mail-Adressen, Telefonnummern oder IP-Adressen ihrer Nutzer herauszugeben, auch wenn diese urheberrechtlich geschützte Inhalte widerrechtlich auf die Plattform hochgeladen haben. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof und setzte damit ein im Sommer ergangenes Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union um. In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte
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