Die Betreiberin des öffentlichen S-Bahn-Netzes in Berlin ist nach der Datenschutz-Grundverordnung nicht dazu verpflichtet, Fahrgästen eine Kopie der Videoaufnahmen über ihre Fahrt in der S-Bahn herauszugeben.
So hat aktuell das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin im Ergebnis
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