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Mehrvergleich in einer selbständigen Familiensache – und die Erweiterung der Verfahrenskostenhilfe

Schließen die Beteiligten in einer selbständigen Familiensache einen Vergleich unter Einbeziehung nicht anhängiger Verfahrensgegenstände (Mehrvergleich), hat der unbemittelte Beteiligte einen Anspruch auf Erweiterung der ihm bewilligten Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung seines Bevollmächtigten auf sämtliche in diesem Zusammenhang ausgelöste Gebühren.

Wird in

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Der PKH-Antrag – und die Rechtsmittelbegründungsfrist

Ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist oder Rechtsmittelbegründungsfrist Prozesskostenhilfe (oder Verfahrenskostenhilfe) beantragt hat, ist bis zur Entscheidung über seinen Antrag als unverschuldet verhindert anzusehen, das Rechtsmittel wirksam einzulegen oder rechtzeitig zu begründen, wenn er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht

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Einsicht in die gegnerischen PKH-Unterlagen

§ 117 Abs. 2 Satz 2 ZPO gewährt dem Gegner eines Antrags auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe kein subjektives Recht auf Akteneinsicht in die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers.

Das richtige Rechtsmittel

Nach allgemeiner Auffassung dürfen Verfahrensbeteiligte

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Gerichtsgebäude

Bei Vergleich PKH?

Hat ein Verfahrensbeteiligter, dem Prozeßkostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe bereits mangels hinreichender Erfolgsaussicht versagt worden war, in einem Vergleich freiwillig die Gerichts- und seine eigenen außergerichtlichen Kosten übernommen, kommt auf seine sofortige Beschwerde hin eine Annahme hinreichender Erfolgsaussicht und eine nachträgliche Bewilligung durch das

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