Das Bestreiten des Existenzrechts des Staates Israel darf nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen bei Demonstrationen nicht generell untersagt werden.
So für den 22.11.2025 in Düsseldorf mit etwa 50 Teilnehmern geplanten pro-palästinensischen Demonstration befand das Oberverwaltungsgericht in Münster,
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