Anti-Israel-Demonstrationen

Das Bestreiten des Existenzrechts des Staates Israel darf nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen bei Demonstrationen nicht generell untersagt werden.

So für den 22.11.2025 in Düsseldorf mit etwa 50 Teilnehmern geplanten pro-palästinensischen Demonstration befand das Oberverwaltungsgericht in Münster,

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Facebook

Meinungsfreiheit oder Volksverhetzung?

Die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und Volksverhetzung ist manchmal schwer zu ziehen. Das zeigt auch aktuell ein Fall, den das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken zu entscheiden hatte:

m Juli 2023 postete eine 57-jährige Frau aus dem Rhein-Pfalz-Kreis auf ihrem öffentlich einsehbaren Facebook-Profil mehrere

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KZ Auschwitz

"Impfen macht frei" ist Volksverhetzung

Der Bundesgerichtshof hat eine Verurteilung durch das Landgericht Köln wegen Volksverhetzung aufgrund der Veröffentlichung einer Abbildung des Eingangs eines Konzentrationslagers mit der Aufschrift „Impfen macht frei“ bestätigt.

Das Landgericht Köln hat den Angeklagten der Volksverhetzung schuldig gesprochen und deswegen eine

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main- Eingangsbereich

Die Polizisten-WhatsApp-Gruppe „Itiotentreff“

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sieht bei den angeschuldigten Mitglieder der WhatsApp-Gruppe „Itiotentreff“, bei denen es sich  bis auf einen um Polizeibeamte handelt, keinen hinreichenden Tatverdacht dafür, dass die anklagegegenständlichen Äußerungsdelikte, des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§§ 86, 86a

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Kurdistan

Das Öcalan-Bild auf der Kurdendemo

Abbilder des Führers der von der EU als terroristische Organisation eingestuften und in Deutschland mit einem Betätigungsverbot belegten Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), Abdullah Öcalan, dürfen in einer Versammlung grundsätzlich nicht verwendet werden. Sie sind als Kennzeichen der PKK zu qualifizieren und

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Europäer als Untermenschen

Die Äußerung, dass es sich bei „Europäern“ um „Untermenschen“ handele, stellt mangels Abgrenzbarkeit des Begriffs „Europäer“ keine Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 2 Nr. 1c StGB  dar.

Bei „Europäern“ handelt es sich nicht um eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische

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NPD Wahlplakat

Das abgehangene NPD-Wahlplakat

Die Stadt Mönchengladbach zu Recht vom örtlichen Kreisverband der NPD ver­langt, Wahlplakate mit dem Slogan „Stoppt die Invasion: Migration tötet“ abzu­hängen.

Während des Wahlkampfes für die Europawahl im Mai 2019 nutzte der NPD-Kreisverband Mönchengladbach, Plakate mit diesem Wahlkampfslogan.

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Bielefeld Alte Synagoge 1905

Der „freche Juden-Funktionär“

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Volksverhetzung nach § 130 Abs. 1 StGB wegen einer Bezeichnung als „frecher Juden-Funktionär“ und einem Boykottaufruf gegen die jüdische Gemeinde richtete.

Das Bundesverfassungsgeriht bekräftigt

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Volksverhetzung – und ihr Sinngehalt

Die Strafgerichte müssen auch bei einer Verurteilung wegen Beihilfe zur Volksverhetzung den Sinngehalt einer zu beurteilenden Äußerung zutreffend erfassen und sich zudem auf der Ebene der Abwägung mit der Frage auseinandersetzen, welche Bedeutung der Meinungsfreiheit für die zu treffende Entscheidung

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Demo mit Mohammed-Karikaturen

Beim Zeigen von Mohammed-Karikaturen fehlt es an der für ein polizeiliches Einschreiten erforderlichen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Die Karikaturen fallen unter die Kunstfreiheit gemäß Art.5 Abs. 3 GG und fallen nicht unter den Straftatbestand des § 166 StGB, da keine

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Der Bischof und die Volksverhetzung

Fehlt es bei einem Strafbefehl nach § 130 Absatz 3 StGB („Volksverhetzung“) an der relevanten Schilderung des Verbreitungsweges, so sind „wesentliche gesetzliche Merkmale“ des Straftatbestandes nicht dargestellt. Fehlt es an dieser Grundvoraussetzung, muss das Verfahren gemäß § 206a StPO zwingend

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Volksverhetzung vs. rechte Meinungsfreiheit

Das Bundesverfassungsgericht hat in drei zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Verfahren strafgerichtliche Verurteilungen wegen Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b StGB aufgehoben und die Sachen an das Ausgangsgericht zurückverwiesen, da die Strafrichter dasd Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art.

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