Mietwagen – und die Vollkaskoklausel

Aktuellhatte der Bundesgericht eine Klausel in einem gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrag zu beurteilen, die bei grundsätzlich vereinbarter Haftungsbegrenzung nach Art der Vollkaskoversicherung sowohl (unwirksame) Regelungen zur Herbeiführung des Versicherungsfalls als auch (für sich genommen wirksame) Regelungen über die versicherungsähnlich erfassten Schadenereignisse enthält.

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Mietwagen mit Vollkasko

Vereinbaren die Parteien eines gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrages gegen Entgelt eine Haftungsreduzierung für den Mieter nach Art der Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung, so verliert der Mieter diesen Versicherungsschutz nicht, wenn ein Dritter, dem er das Fahrzeug überlassen hat, dieses schuldhaft beschädigt.

Entgegenstehende AGB

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