Kündigen einzelne Mitglieder eines GmbH-Aufsichtsrats den Anstellungsvertrag eines Geschäftsführers, obwohl nach dem Gesellschaftsvertrag der Aufsichtsrat als Gesamtgremium zur Vertretung berufen ist, kann der Geschäftsführer die Kündigung in entsprechender Anwendung des § 174 Satz 1 BGB zurückweisen, wenn ihm kein Nachweis
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