Corona

Alte Vollstreckungsmaßnahmen des Finanzamtes – und das coronabedingte Vollstreckungsmoratorium

Es ist nicht zu beanstanden, dass die Finanzbehörden das BMF, Schreiben betreffend „Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung des Coronavirus COVID-19/SARS-CoV-2“ vom 19.03.2020 nicht auf Vollstreckungsmaßnahmen anwenden, die bereits vor Bekanntgabe dieses Schreibens durchgeführt worden sind. Steuerschuldner, gegen die bereits vor Bekanntgabe dieses Schreibens vollstreckt worden ist, können um Rechtsschutz (nur) nach

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Die (Rechts-)Beschwerde des Gläubigers gegen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

War die sofortige Beschwerde zwar gemäß § 793 ZPO statthaft, jedoch unzulässig, weil die angefochtene Entscheidung den Beschwerdeführer nicht beschwert, und hat das Beschwerdegericht über die unzulässige Beschwerde gleichwohl sachlich entschieden, ist diese Entscheidung auf eine zulässige Rechtsbeschwerde hin aufzuheben und die sofortige Beschwerde als unzulässig zu verwerfen. Die Zulässigkeit

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Polizeihundertschaft

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – Vollstreckungshandlung und Widerstand

Zu den Vollstreckungshandlungen zählen alle Handlungen einer dazu berufenen Person, welche die Verwirklichung des die Regelung eines konkretenFalles anstrebenden, nach Umfang und Inhalt durch das Gesetz oder die von § 113 StGB erfassten Staatsorgane bestimmten und begrenzten, notfalls zwangsweise durchsetzbaren Staatswillens bezweckt. Unter Widerstand ist eine aktive Tätigkeit gegenüber dem

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Bundesfinanzhof (BFH)

Nichtzulassungsbeschwerde – und die mit angegriffene Vollstreckungsmaßnahme

Soweit sich eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht nur auf eine materielle Schuld, sondern daneben auf eine Vollstreckungsmaßnahme bezieht, muss die Beschwerdebegründung sich darauf erstrecken. Im Übrigen ist die Pfändungs- und Einziehungsverfügung ein selbständiger Verwaltungsakt mit eigenen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen, der nicht etwa gewissermaßen im Wege der Folgenbeseitigung von selbst

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Festsetzung eines Zwangsgelds – gegen eine Behörde

Die Vollstreckung aus einem Urteil, welches zur Änderung eines Luftreinhalteplans verpflichtet, erfolgt in analoger Anwendung des § 172 VwGO. Einer Vollstreckungsklausel bedarf es nicht; § 171 VwGO ist entsprechend auf die Vollstreckung nach § 172 VwGO anzuwenden. Wenn das zu vollstreckende Urteil keine bestimmte Frist zur Erfüllung der Verpflichtung enthält,

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Vollstreckung von Ordnungshaft

Die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Ordnungsgeldfestsetzung nach § 890 ZPO aufgestellten Grundsätze gelten uneingeschränkt auch für die Vollstreckung einer festgesetzten Ordnungshaft. Der durch die Aufrechterhaltung der Ordnungshaft erfolgte Eingriff in das hochrangige Grundrecht der Freiheit der Person ist auf der förmlichen Grundlage des

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Reststrafenaussetzung – und die Auswahl des Sachverständigen im Strafvollstreckungsverfahren

Welchen Sachverständigen die mit der Frage der Reststrafenaussetzung befasste Strafvollstreckungskammer mit der Erstattung des Gutachtens beauftragt, steht grundsätzlich in ihrem Ermessen, wobei die Auswahl von den Umständen des Einzelfalles abhängt. Eine grundsätzliche Verpflichtung des Gerichts, einen ortsnahen Sachverständigen auszuwählen, besteht dabei nicht. Die Beauftragung einer kriminalprognostisch erfahrenen, erprobten Sachverständigen ist

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Vollstreckungsabwehrklage einer GbR

Richtet sich ein Vollstreckungstitel gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Vollstreckungsschuldnerin, steht die Befugnis zur Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage der Gesellschaft zu, nicht ihren Gesellschaftern. Die Gesellschafter sind nicht prozessführungsbefugt. Die Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO ist von „dem Schuldner“ zu erheben. Das ist derjenige, gegen den sich die Zwangsvollstreckung richtet,

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Nachtbaustelle

Der nicht zugestellte Vollstreckungsbescheid – und die Vollstreckungsabwehrklage

Bei einer gegen einen Vollstreckungsbescheid gerichtete Vollstreckungsabwehrklage sind die vorgebrachten Einwendungen, die den Anspruch selbst betreffen, präkludiert (§ 796 Abs. 2 ZPO). In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall beziehen sich die vom Schuldner vorgebrachten materiellrechtlichen Einwendungen auf die Entstehung des Anspruchs und beruhen somit auf Gründen, die vor der

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Weiterbeschäftigung – Vollstreckung und Unmöglichkeit

Einer Zwangsvollstreckung eines Weiterbeschäftigungstitels nach § 888 ZPO kann der Arbeitgeber den Einwand der Unmöglichkeit einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nicht entgegenhalten, wenn die Unmöglichkeitsgründe, auf die der Arbeitgeber sich beruft, bereits Gegenstand des Erkenntnisverfahrens bis zum Erlass des Titels waren oder bis dahin von ihm hätten vorgebracht werden können. Darüber

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Verwaltungsvollstreckung von Rundfunkbeiträgen – und der Finanzrechtsweg

Gegen Vollstreckungsmaßnahmen nach §§ 30 ff. HmbVwVG ist der Verwaltungsrechtsweg und nicht der Finanzrechtsweg gegeben. Daher besteht auch keine Zuständigkeit des Finanzgerichts für einen wegen der Beitreibung von rückständigen Rundfunkbeiträgen geführtem Rechtsstreit. Die Regelung des § 17a GVG ist auch im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzuwenden. Dies ergibt sich aus

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Geldrechner

Vollstreckungsabwehrklage gegen den Zuschlagsbeschluss – und die Zuständigkeit

Bei einer Vollstreckungsabwehrklage gegen einen Zuschlagsbeschluss richtet sich die sachliche Zuständigkeit analog § 202 Abs. 2 InsO nach dem Streitwert. Im Ausgangspunkt gilt zunächst, dass für die Vollstreckungsabwehrklage das ‚Prozessgericht des ersten Rechtszuges‘ örtlich und sachlich zuständig ist, und zwar unabhängig vom Streitwert. Das folgt aus dem insoweit wohl hinreichend

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Parallelvollstreckung von Fahrverboten in Mischfällen

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm untersagt § 25 Abs. 2a StVG die zeitgleiche Vollstreckung verhängter Fahrverbote auch in sog. Mischfällen, in denen bei einem Betroffenen mehrere Fahrverbote zu vollstrecken sind, die zum Teil ohne und zum Teil mit der Zubilligung einer Abgabefrist von vier Monaten für den Führerschein verhängt wurden.

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Zwangsvollstreckung wegen rückständiger Rundfunkbeiträge – und die Gläubigerbezeichnung

Allein die jeweilige Landesrundfunkanstalt und nicht der im Briefkopf des Vollstreckungsersuchens ebenfalls aufgeführte „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ ist Inhaber der Rundfunkbeitragsforderungen. Dass auch bei einem auf dem Briefkopf des Beitragsservices gestellten Vollstreckungsersuchens allein der Gläubiger und nicht der Beitragsservice als Partei des Vollstreckungsverfahrens in Betracht kommt, ergibt sich bereits zwingend

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Das im Ausland lebende Kind – und die Vollstreckung eines als einstweilige Anordnung erlassenen Umgangstitels

Bei der Vollstreckung eines als einstweilige Anordnung erlassenen Umgangstitels handelt es sich um ein selbstständiges Verfahren mit einem eigenständigen Rechtsmittelzug, weshalb § 70 Abs. 4 FamFG die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde nicht hindert. Die Vorschrift des § 99 Abs. 1 FamFG regelt die internationale Zuständigkeit auch für die Vollstreckung von Entscheidungen

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Landgericht Hamburg

Der Streitwert einer Vollstreckungsgegenklage

Der Wert einer Vollstreckungsgegenklage bemisst sich grundsätzlich nach dem Nennbetrag des vollstreckbaren Hauptanspruchs. Die titulierten Zinsen und Kosten erhöhen den Streitwert nicht. Das gilt auch dann, wenn sich die Vollstreckungsgegenklage nicht nur gegen die Vollstreckung aus einem Urteil, sondern auch gegen die Vollstreckung aus einem in diesem Verfahren ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss

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Vermögensverfall – und die sich häufenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Ein Vermögensverfall ist gegeben, wenn sich der Rechtsanwalt in ungeordneten, schlechten finanziellen Verhältnissen befindet, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn. Liegen Anzeichen dafür vor, dass der Rechtsanwalt nur wirtschaften kann,

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Ersatzfreiheitsstrafe – und die Ratenzahlung nach Vollstreckungsbeginn

Die Bewilligung von Zahlungserleichterungen bei Geldstrafen durch die Vollstreckungsbehörde ist auch nach Beginn der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe jedenfalls dann möglich, wenn bereits zuvor die Vollstreckungsbehörde hätte eine solche von Amts wegen vornehmen müssen. In dem hier vom Oberlandesgericht Karlsruhe entschiedenen Fall wurde der Verurteilte im Januar 2015 durch rechtskräftigen Strafbefehl

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Rundfunkgebührenbescheide – und ihre Formalia in der Zwangsvollstreckung

Das Vollstreckungsersuchen einer Landesrundfunkanstalt kann auch dann den gesetzlichen Anforderungen für die Vollstreckung von Rundfunkgebührenbescheiden genügen, wenn die im Ersuchen mit ihrem Namen aufgeführte Landesrundfunkanstalt (hier: Südwestrundfunk) nicht ausdrücklich als Gläubigerin der Forderung angeführt ist und zudem die Angabe ihrer Anschrift, ihrer Rechtsform und ihrer Vertretungsverhältnisse fehlt. § 15a Abs.

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Vollstreckung ausländischer Unterhaltstitel

Ausländische Unterhaltsentscheidungen können grundsätzlich in einem innerstaatlichen Vollstreckbarerklärungsverfahren durch Beschluss nach § 110 Abs. 2 Satz 1 FamFG für vollstreckbar erklärt werden. Soweit allerdings der Anwendungsbereich einer völkerrechtlichen Anerkennungs- und Vollstreckungsvereinbarung betroffen ist, geht diese Konvention gemäß § 97 Abs. 1 Satz 1 FamFG den Vorschriften des autonomen Rechts vor.

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Verhandlungstisch

Vollstreckung vorläufig vollstreckbarer italienischer Urteile – ohne Sicherheitsleistung

Eine Vollstreckung des erstinstanzlichen italienischen Urteils in Deutschland widerspricht nicht im Sinne von Art. 34 Nr. 1 EuGVVO aF offensichtlich dem deutschen verfahrensrechtlichen ordre public. Zwar sind erstinstanzliche Urteile eines italienischen Gerichts anders als entsprechende Urteile eines deutschen Gerichts im gesetzlichen Regelfall ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar (art. 282 cpc; §

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Oberlandesgericht München

Markenverletzung – und die Vollstreckung eines Auskunftstitels

Bei der Auslegung eines Vollstreckungstitels, der eine Auskunftspflicht tituliert, ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Dieser kann es gebieten, die titulierte Verpflichtung zur Auskunftserteilung über die Herkunft und den Vertriebsweg markenrechtlich nicht erschöpfter Waren dahin auszulegen, dass sie sich nicht auf Waren erstreckt, bezüglich derer der Auskunftspflichtige auch nach

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EU-Beitreibungsersuchen – und die Einwendungen gegen die Bekanntgabe des Leistungsbescheids

Im Rahmen der Feststellung der Rechtswidrigkeit der aufgrund des Beitreibungsersuchens künftig zu erwartenden Vollstreckung begegnet es keinen Bedenken, wenn das Gericht die Vollstreckung wegen des unstreitigen Fehlens einer Vollstreckungsvoraussetzung, nämlich eines der Formvorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EG-BeitrG entsprechenden Zahlungsbescheids in amtlicher Ausfertigung oder beglaubigter

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Das Urteil auf Buchauszug – und seine Vollstreckung

Wird der Unternehmer verurteilt, einen Buchauszug zu erteilen, erfolgt die Vollstreckung im Wege der Ersatzvornahme (§ 887 ZPO). Auf Antrag ist der Handelsvertreter zu ermächtigen, den Buchauszug auf Kosten des Unternehmers durch einen Wirtschaftsprüfer erstellen zu lassen. Im Vollstreckungsverfahren ist der Einwand der Erfüllung zu prüfen. Weist der vom Unternehmer

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Vollstreckung eines Umgangstitels

Im Vollstreckungsverfahren findet grundsätzlich keine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der gerichtlichen – zu vollstreckenden – Entscheidung statt. Neu hinzutretende Umstände können der Vollstreckung eines Umgangstitels ausnahmsweise zur Wahrung des Kindeswohls entgegenstehen, wenn darauf ein zulässiger Antrag auf Abänderung des Ausgangstitels gestützt ist und gewichtige Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die zu vollstreckende

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Courthouse

Formularzwang in der Zwangsvollstreckung – die fehlende Textlinie

Der Bundesgerichtshof hatte sich in letzter Zeit bereits des Öfteren mit Fällen zu befassen, in dem das für einen Antrag auf Erlauss eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss verwendete Antragsformular nicht haarklein der Vorgabe der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung entsprach. Nun befand der Bundesgerichtshof erneut, dass eine kleinliche Fehlersuche durch das Vollstreckungsgericht nicht angesagt ist:

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Landgericht Hamburg

Pfändungs- und Überweisungsbeschluss – und das RA-Micro-Formular

Ein mithilfe der RA-Micro-Software erstellter Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses kann nicht mit der Begründung, er sei wegen der Verwandung des RA-Micro-Formulars nicht formgerecht eingereicht worden, als unzulässig zurückgewiesen werden. Das von der Rechtsanwaltssoftware RA-Micro bereitgestellte Antragsformulars stimmt nicht vollständig mit dem Formular gemäß Anlage 2 zu §

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Amtsgericht

Das abweichende Zwangsvollstreckungsformular

Ein Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses darf nicht mit der Begründung, er sei nicht formgerecht eingereicht worden, als unzulässig abgelehnt werden, wenn das Antragsformular nicht vollständig mit dem Formular gemäß Anlage 2 zu § 2 Nr. 2 ZVFV übereinstimmt. Dies gilt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs insbesondere, wenn wenn

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Bundesverwaltungsgericht

Probleme mit dem Formularzwang in der Zwangsvollstreckung

Die den Formularzwang für Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses regelnden Rechtsnormen können verfassungskonform dahingehend ausgelegt werden, dass der Gläubiger vom Formularzwang entbunden ist, soweit das Formular unvollständig, unzutreffend, fehlerhaft oder missverständlich ist. In diesen, seinen Fall nicht zutreffend erfassenden Bereichen ist es nicht zu beanstanden, wenn er in

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Das Beitreibungsersuchen per eMail

Ein Beitreibungsersuchen genügt den Anforderungen des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EG-BeitrG, wenn die ersuchende Behörde dem Bundeszentralamt für Steuern per E-Mail eine Datei übersendet, die im PDF-Format den Vollstreckungstitel der ersuchenden Behörde wiedergibt. Der deutsche Gesetzgeber ist nicht gehindert, zur Vollstreckung aus einem Beitreibungsersuchen weitergehende Amtshilfe

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Vollstreckung eines Umgangstitels

Die Vollstreckung eines Umgangstitels nach § 89 Abs. 1 FamFG durch Festsetzung eines Ordnungsmittels gegen den betreuenden Elternteil setzt eine hinreichend bestimmte und konkrete Regelung des Umgangsrechts voraus. Dafür ist eine genaue und erschöpfende Bestimmung über Art, Ort und Zeit des Umgangs erforderlich. Nicht erforderlich sind hingegen detailliert bezeichnete Verpflichtungen

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