Büroklammer

Verlängerte Vollstreckungsabwehrklage

Eine Vollstreckungsabwehrklage wird durch die Beendigung der Zwangsvollstreckung unzulässig.

Die Klage aus § 767 ZPO ist eine ausschließlich prozessrechtliche, auf Rechtsgestaltung gerichtete Klage. Das stattgebende Urteil nimmt dem Titel die Vollstreckbarkeit und macht die Zwangsvollstreckung unmöglich. Erlangt der Titelgläubiger –

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Vollstreckungsabwehrklage gegen einen Beschäftigungstitel – wegen Unmöglichkeit der Beschäftigung

Ein Arbeitgeber kann im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO nicht erfolgreich einwenden, ihm sei die Erfüllung eines rechtskräftig zuerkannten Beschäftigungsanspruchs auf einem konkreten Arbeitsplatz wegen dessen Wegfalls unmöglich, wenn er den arbeitsvertraglichen Beschäftigungsanspruch durch Zuweisung einer anderen vertragsgemäßen

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Die Vollstreckungsabwehrklage – als außergewöhnliche Belastung

Zivilprozesskosten, die infolge einer Vollstreckungsabwehrklage entstehen, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen anzusehen.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer in

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Der Streit um den Kindesunterhalt – und die Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung

Zivilprozesskosten, die infolge eines Abänderungsverfahren über Kindesunterhalt entstehen, sind vom Vater nicht als außergewöhnliche Belastungen anzusehen.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche Belastung), so wird auf

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Landgericht Bremen

Vollstreckungsabwehrklage und die Rechtskraftwirkung

Ist eine Vollstreckungsgegenklage wegen Präklusion des Aufrechnungseinwandes abgewiesen worden, ist eine Klage auf Feststellung, dass die titulierte Forderung durch dieselbe Aufrechnung erloschen sei, unzulässig.

Grundsätzlich schließen sich Vollstreckungsgegenklage und negative Feststellungsklage nicht gegenseitig aus. Mit beiden Klagen werden zwar materielle

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