Aufrechnung gegen eine durch Urteil titulierte Forderung

Die Aufrechnung gegen eine durch Urteil titulierte Forderung unterliegt den Einschränkungen, denen sie unterläge, wenn sie im Wege der Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) eingewendet worden wäre. Ist eine zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung des Titelschuldners in entsprechender Anwendung von § 767 Abs. 2 ZPO präkludiert, wird sie so behandelt, als sei

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Vollstreckungsgegenklage – und die einstweilige Anordnung des Revisionsgerichts

Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Berufungsurteil eingelegt, welches die klägerische Berufung gegen ein seine Vollstreckungsgegenklage abweisendes Urteil zurückweist, kann das Revisionsgericht als Rechtsmittelund Prozessgericht gemäß § 769 Abs. 1 Satz 1 ZPO auf Antrag anordnen, dass bis zur Entscheidung über die in § 767 ZPO bezeichneten Einwendungen die Zwangsvollstreckung gegen

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Beschäftigungsanspruch – und die Vollstreckungsabwehrklage

Ein Arbeitgeber kann im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO nicht erfolgreich einwenden, ihm sei die Erfüllung eines rechtskräftig zuerkannten Beschäftigungsanspruchs auf einem konkreten Arbeitsplatz wegen dessen Wegfalls unmöglich, wenn er den arbeitsvertraglichen Beschäftigungsanspruch durch Zuweisung einer anderen vertragsgemäßen Tätigkeit erfüllen könnte. Nach § 62 Abs. 2 Satz 1

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„…abzüglich geleisteter Zahlungen“ – und die ausreichende Bestimmtheit des Vollstreckungstitels

Es entspricht der herrschenden Meinung und der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass Titel, die die Formulierung enthalten: „… unter Anrechnung bereits gezahlter Beträge“ nicht ausreichend bestimmt sind. Denn ein Titel ist nur dann bestimmt genug und zur Zwangsvollstreckung geeignet, wenn er den Anspruch des Gläubigers ausweist und Inhalt und Umfang

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Geschäftsmann

Vollstreckungsgegenklage – und der Erfüllungseinwand

Der Zulässigkeit der Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO steht nicht entgegen, dass der Einwand der Erfüllung bereits im Vollstreckungsverfahren geprüft und abgelehnt wurde. Der Schuldner kann unbeschadet eines vorangehenden Vollstreckungsverfahrens mit der Vollstreckungsabwehrklage geltend machen, der titulierte Anspruch bestehe nicht mehr. Denn der Streit, ob und inwieweit dieser Einwand im

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Landgericht Hamburg

Der Streitwert einer Vollstreckungsgegenklage

Der Wert einer Vollstreckungsgegenklage bemisst sich grundsätzlich nach dem Nennbetrag des vollstreckbaren Hauptanspruchs. Die titulierten Zinsen und Kosten erhöhen den Streitwert nicht. Das gilt auch dann, wenn sich die Vollstreckungsgegenklage nicht nur gegen die Vollstreckung aus einem Urteil, sondern auch gegen die Vollstreckung aus einem in diesem Verfahren ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss

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Die „verlängerte“ Titelgegenklage

Die „verlängerte“ Titelgegenklage stellt einen eigenen, von der Vollstreckungsabwehrklage zu unterscheidenden Streitgegenstand dar. Eine Titelgegenklage richtet sich gegen die Vollstreckbarkeit des Titels selbst, etwa weil dieser nicht der materiellen Rechtskraft fähig ist und daher einen nur scheinbar vollstreckungsfähigen Inhalt hat. Solche Einwendungen hat die Schuldnerin im hier entschiedenen Fall aber

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Vollstreckung in Deutschland – und die internationale Zuständigkeit für die Titelherausgabeklage

Bei einer in Deutschland (anstehenden) Vollstreckung sind die deutschen Gerichte außer für die Vollstreckungsabwehrklage auch für die Entscheidung über die Klage auf Herausgabe des Vollstreckungstitels international zuständig. Nr. 5 EuGVVO bestimmt, dass für Verfahren, welche die Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen zum Gegenstand haben, die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig sind, in dessen

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Herausgabe des Vollstreckungstitels

Die Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung eines unter § 794 ZPO fallenden Titels kann gemäß § 260 ZPO gleichzeitig mit der Vollstreckungsabwehrklage erhoben werden. Richtiger Beklagter einer Titelherausgabeklage ist – wie bei der Vollstreckungsabwehrklage – der Vollstreckungsgläubiger, also der in Titel oder Klausel als Gläubiger Benannte. Der Vollstreckungsgläubiger ist,

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Pauschale Vollstreckungsunterwerfungserklärungen im Grundstückskaufvertrag

Pauschale Unterwerfungserklärungen sind mit dem Konkretisierungsgebot des § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unvereinbar. Der Verstoß gegen das Konkretisierungsgebot führt zur Unwirksamkeit der Unterwerfungserklärung. Sie kann mit der prozessualen Gestaltungsklage analog § 767 ZPO (Titelgegenklage) geltend gemacht werden. Die Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung einer Urkunde mit einer Unterwerfungserklärung kann

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Titelherausgabeklage – Streitwert und Beschwer

Liegt eine die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärende Entscheidung nach § 120 Abs. 1 FamFG iVm § 767 ZPO nicht vor, bemisst sich der Wert des Beschwerdegegenstands gemäß § 61 Abs. 1 FamFG bezogen auf die Abweisung des nur auf die Herausgabe des Titels gerichteten Antrages wie bei dem Vollstreckungsabwehrantrag regelmäßig

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„Vollstreckungsverzicht“ – und die Vollstreckungsgegenklage

Der erklärte bloße „Vollstreckungsverzicht“ hinsichtlich titulierten Kindesunterhalts beseitigt weder das Rechtsschutzbedürfnis des Verpflichteten für einen Vollstreckungsabwehr- bzw. einen Abänderungsantrag, noch hat er die Folge, daß derartige Anträge verfahrenkostenhilferechtlich mutwillig wären. Für dieses Begehren des Antragstellers ist der Vollstreckungsabwehrantrag gemäß §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 767 ZPO die statthafte

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Vollstreckung einer Insolvenzforderung nach Erteilung der Restschuldbefreiung

Die der Schuldnerin erteilte Restschuldbefreiung führt dazu, dass Insolvenzforderungen zu unvollkommenen Verbindlichkeiten werden, mit der Folge, dass sie einen Rechtsgrund bei freiwilliger Leistung des Schuldners darstellen, aber gegen den Willen des Schuldners nicht mehr durchsetzbar sind. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Erteilung der Restschuldbefreiung aber keine vollstreckbare Entscheidung,

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Landgericht Bremen

Internationale Zuständigkeit für Vollstreckungsgegenklagen

Eine Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO fällt nicht unter die Zuständigkeitsregelung in Art. 22 Nr. 5 LugÜ (2007), wenn das Erlöschen der zu vollstreckenden Forderung durch Aufrechnung mit einer Forderung geltend gemacht wird, für deren selbständige Geltendmachung das angerufene Gericht international unzuständig wäre. In einem solchen Fall kommt auch eine

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Bücherregal

Vollstreckungsabwehrklage und gewillkürte Prozessstandschaft

Eine Vollstreckungsabwehrklage, mit der ausschließlich die Vollstreckung wegen eines Anspruchs aus Schuldversprechen (§ 780 BGB) bekämpft wird, kann nur vom Vollstreckungsschuldner selbst erhoben werden. Eine gewillkürte Prozessstandschaft findet nicht statt. Das gilt auch im Falle der Abtretung des Anspruchs, der Grundlage der mit der Vollstreckungsabwehrklage geltend gemachten Einwendung sein soll,

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Vollstreckungsgegenklage trotz Forderungsverzichts

Einer Vollstreckungsgegenklage kann das Rechtsschutzbedürfnis fehlen, wenn der Gläubiger vor Erhebung der Klage den (Teil-)Verzicht auf Vollstreckung titulierter Zinsen wegen eingetretener Verjährung erklärt und kein Anhaltspunkt dafür ersichtlich ist, dass sich der Gläubiger hieran nicht halten wird. Die Herausgabe des Titels ist ausnahmsweise nicht erforderlich, weil der Gläubiger durch den

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Geld

Die unvollständige Mietzahlung

Auch wenn unvollständige Mietzahlungen ausschließlich auf einem Versehen der mit der Überweisung beauftragten Bank beruhen, hat der Mieter grundsätzlich dafür einzustehen. Verpflichtet sich ein Mieter im Rahmen eines Räumungsprozesses zur Räumung und Herausgabe einer Wohnung bei gleichzeitigem Verzicht des Vermieters auf eine Vollstreckung aus diesem Vergleich für den Fall der

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Schreibmaschine

Zwangsvollstreckung trotz festgestelltem Schuldenbereinigungsplan

Eine Zwangsvollstreckung aus einem bereits vorhandenen Titel kann nicht allein deshalb nach § 775 Nr. 1 ZPO eingestellt werden, weil ein festgestellter Schuldenbereinigungsplan vorliegt. § 775 Nr. 1 ZPO ordnet die Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung durch das Vollstreckungsorgan an, wenn die Ausfertigung einer vollstreckbaren Entscheidung vorgelegt wird, aus der

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Amtsgericht

Aufrechnung mit Kostenerstattungsansprüchen

Rechnet der Kläger nach Zurücknahme der Klage gegen den Kostenerstattungsanspruch des Beklagten mit einer Forderung auf, die Gegenstand der zurückgenommenen Klage war, so steht der Zulässigkeit einer hierauf gestützten Vollstreckungsgegenklage die Einrede der mangelnden Kostenerstattung nicht entgegen, wenn die Forderung des Klägers unstreitig ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann

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Anwaltstätigkeit vor der Vollstreckungsgegenklage

Die vorgerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts vor Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage löst die allgemeine Gebühr für das Betreiben des Geschäfts aus. Die Tätigkeit der vom Kläger beauftragten Rechtsanwälte erfüllt den Gebührentatbestand der Nr. 2300 VV RVG. Sie hatten den Bestand des titulierten Anspruchs zu prüfen, über den die Parteien in der notariellen

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Rechtsmittelstreitwert bei einer Vollstreckungsgegenklage

Der Wert des Beschwerdegegenstandes eines erstinstanzlich unterlegenen Beklagten einer Vollstreckungsabwehrklage richtet sich danach, inwieweit die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt worden, er durch den rechtskraftfähigen Inhalt der Entscheidung mithin materiell belastet ist. Insoweit kommt es, wie bei dem Wert der Vollstreckungsabwehrklage, allein darauf an, in welcher nominellen Höhe nach dem erstinstanzlichen

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Aktenvermerk

Rechte Dritter in der Vollstreckungserinnerung

Mit der Erinnerung nach § 766 ZPO kann der Schuldner nur Verstöße gegen das Vollstreckungsrecht geltend machen, durch die er selbst beschwert ist; daran fehlt es, wenn der Schuldner seine Beeinträchtigung ausschließlich aus der Verletzung eines Rechts eines Dritten ableitet. Der Vermieter kann im Fall einer gegen den Mieter gerichteten

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Vergleich über eine möglicherweise gepfändete Forderung

Ein Vergleich, in welchem die Zahlungspflicht des Schuldners mit dem Zusatz „und dies unter Beachtung eines möglicherweise bestehenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses“ versehen wird, ist nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf mangels hinreichender Bestimmtheit nicht zur Zwangsvollstreckung geeignet. Wollen die Parteien einen Vergleich schließen, obwohl eine materiell-rechtliche Frage ungeklärt ist, kann

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Vollstreckung von Geldbußen im anwaltsgerichtlichen Verfahren

Einwände gegen die Vollstreckung einer im anwaltsgerichtlichen Verfahren verhängten Geldbuße nach § 204 Abs. 3 Satz 1 BRAO sind nach einer aktuellen Entscheidung des Anwaltssenats des Bundesgerichtshofs je nach der Art des Einwands im Wege der Erinnerung an das Vollstreckungsgericht (§ 766 ZPO) oder der Vollstreckungsgegenklage an das Prozessgericht der

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Landgericht Bremen

Vollstreckungsabwehrklage und die Rechtskraftwirkung

Ist eine Vollstreckungsgegenklage wegen Präklusion des Aufrechnungseinwandes abgewiesen worden, ist eine Klage auf Feststellung, dass die titulierte Forderung durch dieselbe Aufrechnung erloschen sei, unzulässig. Grundsätzlich schließen sich Vollstreckungsgegenklage und negative Feststellungsklage nicht gegenseitig aus. Mit beiden Klagen werden zwar materielle Einwendungen gegen den durch Urteil festgestellten Anspruch geltend gemacht. Die

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Geldscheine

Wenn der Erbe Schulden erbt

Tun sich nach Annahme der Erbschaft unerwartet Schulden des Erblassers auf, kann es dem Erben jedoch rasch an den eigenen Geldbeutel gehen. Auch wenn gegen den Erblasser bereits gerichtliche Zahlungstitel bestanden, kann der Erbe aber seine Haftung noch auf das Ererbte beschränken. Das zeigt ein vom Landgericht Coburg entschiedener Fall,

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Unmittelbare Vollstreckung schweizerischer Urteile

Ein vollstreckbares gerichtliches Urteil eines schweizerischen Gerichts oder ein gesetzliches Surrogat eines solchen Urteils stellt eine vollstreckbare Entscheidung im Sinne des Art. 31 Abs. 1 Luganer Übereinkommen dar, ohne dass in der Schweiz der Betreibungsweg beschritten und das Verfahren der definitiven Rechtsöffnung durchgeführt werden muss. Auf schweizerische Urteile und sonstige

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Abschlagszahlungen in der Insolvenz

Der Insolvenzverwalter hat bei einer Abschlagsverteilung alle zur Tabelle festgestellten Forderungen uneingeschränkt zu berücksichtigen. Der Tabelleneintrag löst für den Insolvenzverwalter nur dann keine Bindungswirkung aus, wenn er gegen eine eingetragene Forderung mit einer Vollstreckungsgegenklage vorgeht. Sofern Zahlungen von Mithaftenden des Schuldners nicht zur vollen Befriedigung eines Insolvenzgläubigers geführt haben, nimmt

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