Die „verlängerte“ Titelgegenklage

Die „verlängerte“ Titelgegenklage stellt einen eigenen, von der Vollstreckungsabwehrklage zu unterscheidenden Streitgegenstand dar.

Eine Titelgegenklage richtet sich gegen die Vollstreckbarkeit des Titels selbst, etwa weil dieser nicht der materiellen Rechtskraft fähig ist und daher einen nur scheinbar vollstreckungsfähigen Inhalt hat.

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Herausgabe des Vollstreckungstitels

Die Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung eines unter § 794 ZPO fallenden Titels kann gemäß § 260 ZPO gleichzeitig mit der Vollstreckungsabwehrklage erhoben werden.

Richtiger Beklagter einer Titelherausgabeklage ist – wie bei der Vollstreckungsabwehrklage – der Vollstreckungsgläubiger, also der

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Büroklammer

„Vollstreckungsverzicht“ – und die Vollstreckungsgegenklage

Der erklärte bloße „Vollstreckungsverzicht“ hinsichtlich titulierten Kindesunterhalts beseitigt weder das Rechtsschutzbedürfnis des Verpflichteten für einen Vollstreckungsabwehr- bzw. einen Abänderungsantrag, noch hat er die Folge, daß derartige Anträge verfahrenkostenhilferechtlich mutwillig wären.

Für dieses Begehren des Antragstellers ist der Vollstreckungsabwehrantrag gemäß §§

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Geld

Die unvollständige Mietzahlung

Auch wenn unvollständige Mietzahlungen ausschließlich auf einem Versehen der mit der Überweisung beauftragten Bank beruhen, hat der Mieter grundsätzlich dafür einzustehen. Verpflichtet sich ein Mieter im Rahmen eines Räumungsprozesses zur Räumung und Herausgabe einer Wohnung bei gleichzeitigem Verzicht des Vermieters

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Amtsgericht

Aufrechnung mit Kostenerstattungsansprüchen

Rechnet der Kläger nach Zurücknahme der Klage gegen den Kostenerstattungsanspruch des Beklagten mit einer Forderung auf, die Gegenstand der zurückgenommenen Klage war, so steht der Zulässigkeit einer hierauf gestützten Vollstreckungsgegenklage die Einrede der mangelnden Kostenerstattung nicht entgegen, wenn die Forderung

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Landgericht Bremen

Vollstreckungsabwehrklage und die Rechtskraftwirkung

Ist eine Vollstreckungsgegenklage wegen Präklusion des Aufrechnungseinwandes abgewiesen worden, ist eine Klage auf Feststellung, dass die titulierte Forderung durch dieselbe Aufrechnung erloschen sei, unzulässig.

Grundsätzlich schließen sich Vollstreckungsgegenklage und negative Feststellungsklage nicht gegenseitig aus. Mit beiden Klagen werden zwar materielle

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Geldscheine

Wenn der Erbe Schulden erbt

Tun sich nach Annahme der Erbschaft unerwartet Schulden des Erblassers auf, kann es dem Erben jedoch rasch an den eigenen Geldbeutel gehen. Auch wenn gegen den Erblasser bereits gerichtliche Zahlungstitel bestanden, kann der Erbe aber seine Haftung noch auf das

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Abschlagszahlungen in der Insolvenz

Der Insolvenzverwalter hat bei einer Abschlagsverteilung alle zur Tabelle festgestellten Forderungen uneingeschränkt zu berücksichtigen. Der Tabelleneintrag löst für den Insolvenzverwalter nur dann keine Bindungswirkung aus, wenn er gegen eine eingetragene Forderung mit einer Vollstreckungsgegenklage vorgeht.

Sofern Zahlungen von Mithaftenden des

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