Pfändung des Freistellungsanspruchs gegenüber dem Haftpflichtversicherung – und die Vollstreckungskosten

Macht der Geschädigte seinen Anspruch nach rechtskräftigem Urteil im Haftpflichtprozess aufgrund eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers geltend, so sind zugleich geltend gemachte Kosten des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses dem Streitwert nicht hinzuzurechnen; sie bleiben für die Bemessung

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Arbeitsgerichtliche Vollstreckungskosten

TGeil 2 KV-GKG ist auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren anwendbar, soweit das Arbeitsgericht Vollstreckungsorgan ist. Beim erstmaligen Ansatz innerhalb eines Rechtszuges ist die Verfahrensgebühr Nr. 2111 KV-GKG unabhängig von der Anzahl der dem Vollstreckungsantrag zu Grunde liegenden Ansprüche und Vollstreckungsgegenstände nur

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Übernahme der Gerichtsvollzieherkosten

Auch im Verwaltungsrecht haftet der Antragsteller eines Vollstreckungsverfahrens (Gläubiger) als Gesamtschuldner nach § 169 Abs. 1 VwGO auch für die vom Gerichtskostenrecht erfassten Auslagen des Vollstreckungsverfahrens (hier: die Gerichtsvollzieherkosten).

So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover, wo in einem Fall der

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Landgericht Bremen

Vergleich nach Versäumnisurteil

Ist ein Versäumnisurteil, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben worden ist, durch einen Prozessvergleich ersetzt worden, kann der Gläubiger grundsätzlich die Erstattung der Vollstreckungskosten in der Höhe verlangen, in der sie angefallen wären, wenn er von vornherein die Vollstreckung auf den

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