Landgericht Leipzig

Eintragung einer Zwangssicherungshypothek – Vollstreckungsvoraussetzungen und die anwaltliche Empfangsvollmacht

Bei der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek wird das Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan tätig und hat neben den grundbuchrechtlichen Voraussetzungen der Eintragung auch die vollstreckungsrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Wie jedes Vollstreckungsorgan hat das Grundbuchamt dabei zu prüfen, ob überhaupt ein vollstreckbarer Titel vorliegt

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Pfändung von Nebenforderungen

Wird im Rahmen eines Verwaltungsvollstreckungsverfahrens die Vollstreckung wegen der Hauptforderung nicht eingeleitet und sollen Nebenleistungen allein beigetrieben werden, so bedarf es für diese Nebenleistungen zwingend eines gesonderten Leistungsbescheides.

Der interne Vollstreckungsauftrag gegenüber dem Vollstreckungsbeamten allein kann nicht im Sinne des

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