Es besteht kein Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind nach einer erstmaligen Berufsausbildung in Vollzeit erwerbstätig ist und nur berufsbegleitend studiert.
Mit dieser Begründung hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall die Klage einer Muter abgewiesen, die für
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