Bundesverwaltungsgericht

Arrest im Beschwerdeverfahren

Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Arrestanspruches und des Arrestgrundes. Hatte das Amtsgericht einen ohne mündliche Verhandlung ergangenen Arrest auf den Widerspruch des Schuldners aufgehoben, hat das Beschwerdegericht den Arrest neu zu erlassen. Dieser bedarf der erneuten Vollziehung.

Wenn

Artikel lesen