Psychotherapeutische Behandlung eines Gefangenen

Mit den Voraussetzungen einer externen psychotherapeutischen Behandlung eines Gefangenen und der Gewährung damit verbundener Vollzugslockerungen hatte sich aktuell das Kammergericht in Berlin zu befassen:

Rechtsgrundlage für die Zulassung einer externen psychotherapeutischen Behandlung und die Gewährung damit verbundener Ausgänge oder Ausführungen

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