Gerichtshof der Europäischen Unoin

Aussetzung des Rechtsstreits – bei Anhängigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens

Die Aussetzung des Rechtsstreits ist bei Anhängigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens mit derselben oder einer weitgehend gleichen Rechtsfrage aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung und Prozessökonomie gerechtfertigt.

Der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über ein anderes anhängiges Vorabentscheidungsersuchen kommt präjudizielle Bedeutung zu. Beantwortet

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Vorlagepflicht an den EuGH und effektiver Rechtsschutz – die Richtlinienkonformität des Policenmodells

Das Bundesverfassungsgericht hat nochmals die Verpflichtung des letztinstanzlichen Gerichts betont, Fragen der Auslegung von EU-Recht dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung vorzulegen. Unterlässt das letztinstanzliche Gericht ein derartiges Vorabentscheidungsersuchen, so verletzt es das Recht der Parteien auf Gewährung effektiven

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Vorlagepflicht beim EuGH

Nach Art. 234 Abs. 3 EGV in Verbindung mit Art. 234 Abs. 1 lit. b EGV sind in den Mitgliedsländern der EU die innerstaatlich letztinstanzlich entscheidenden Gerichte grundsätzlich verpflichtet, eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union einzuholen, wenn Gemeinschaftsrecht auszulegen

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