Eilrechtsschutz – und keine Vorlage an den EuGH

Eine Vorlagepflicht im Eilverfahren besteht nach der bisherigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union grundsätzlich nicht, so dass eine Nichtvorlage des im Asyl-Eilverfahren letztinstanzlich entscheidenden Verwaltungsgerichts keinen Entzug des Unionsgerichtshofs als gesetzlichen Richter darstellt.

Es entspricht der bisher ganz herrschenden

Artikel lesen

Vorlagepflicht an den EuGH

Gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV ist das letztinstanzliche innerstaatliche Gericht, bei dem sich eine entscheidungserhebliche Frage über die Auslegung von Handlungen der Organe der Europäischen Union (Art. 267 Abs. 1 Buchst. b AEUV) stellt, zur Anrufung des Unionsgerichtshofs verpflichtet,

Artikel lesen

Die Nichtvorlage an den EuGH

Bei einer Nichtvorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union ist Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG nur dann verletzt, wenn die Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsregel nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist.

Der Gerichtshof der Europäischen Union

Artikel lesen