Eine der Einspruchsentscheidung beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung ist nicht unrichtig i.S. des § 55 Abs. 2 Satz 1 FGO, wenn darin ausgeführt wird, gegen die Entscheidung könne nur Klage beim Finanzgericht erhoben werden, und das Finanzamt in der Einspruchsentscheidung sowohl über den
Artikel lesen









