Landgericht Bremen

Schadenersatz im Nachverfahren

Ergeht, etwa in einem Urkundsprozess oder einem Scheckprozess, ein Vorbehaltsurteil, so blieben dem Beklagten seine Rechte für das Nachverfahren vorbehalten, dann allerdings ohne die Beweismittelbeschränkungen des Urkundsverfahrens oder des Scheckverfahrens.
Soweit sich in dem Nachverfahren ergibt, dass der Anspruch des

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