Ein Kläger, zu dessen Gunsten ein Vorbehaltsurteil gemäß § 599 Abs. 1 ZPO ergangen ist, darf in dem sich daran anschließenden Nachverfahren gemäß § 600 Abs. 1 ZPO die Klage erweitern.
In einem solchen Fall ist der Klagegrund für die
Artikel lesenNachrichten aus Recht und Steuern
Ein Kläger, zu dessen Gunsten ein Vorbehaltsurteil gemäß § 599 Abs. 1 ZPO ergangen ist, darf in dem sich daran anschließenden Nachverfahren gemäß § 600 Abs. 1 ZPO die Klage erweitern.
In einem solchen Fall ist der Klagegrund für die
Artikel lesen
Das Nachverfahren ist unzulässig, wenn der Beklagte entsprechend §§ 346, 515, 565 ZPO nach Erlass des Vorbehaltsurteils wirksam auf das Nachverfahren und damit auf seinen zunächst erklärten Widerspruch i. S. d. § 599 Abs. 1 ZPO verzichtet hat.
Ebenso wie
Artikel lesen
Voraussetzung für den Erlass eines Vorbehaltsurteils ist neben der Entscheidungsreife der Klageforderung das Bestehen einer aufrechenbaren Gegenforderung, über die im Zeitpunkt des Urteilserlasses noch nicht entschieden werden kann.
Steht fest, dass die Aufrechnung unzulässig ist oder die zur Aufrechnung gestellte
Artikel lesen
Ein Vorbehalts-Teilurteil über eine Widerklage ist unzulässig, wenn das Gericht erster Instanz Einwendungen nicht nur wegen der Besonderheiten des Urkundsverfahrens zurückgewiesen hat.
§ 301 Abs. 1 Satz 2 ZPO besagt, dass über den Teil eines einheitlichen Anspruchs, der nach Grund
Artikel lesen
Ein im Urkundenprozess ergangenes Vorbehaltsurteil entfaltet auch insoweit Bindungswirkung für das Nachverfahren, als das Gericht den Stundungseinwand des Schuldners als „nicht urkundlich belegt“ zurückweist, weil es eine von mehreren Unterschrift des Gläubigers auf einer – vollständig vorgelegten – Urkunde übersieht
Artikel lesen
Ergeht, etwa in einem Urkundsprozess oder einem Scheckprozess, ein Vorbehaltsurteil, so blieben dem Beklagten seine Rechte für das Nachverfahren vorbehalten, dann allerdings ohne die Beweismittelbeschränkungen des Urkundsverfahrens oder des Scheckverfahrens.
Soweit sich in dem Nachverfahren ergibt, dass der Anspruch des