Grundschulddarlehen – und ihr Widerruf

Eine dem Darlehensvertrag beigegebene Widerrufsbelehrung, nach der die Widerrufsfrist „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ beginnt, belehrt die Darlehensnehmer nicht hinreichend deutlich über den Beginn der Widerrufsfrist. Eine solche Belehrung kann daher den Lauf der Widerrufsfrist nicht in Gang setzen.

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Verbraucherschutz bei Darlehnsverträgen

Der Bundesrat hat an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Verbraucherschutz bei Darlehensverträgen und Finanzierungsgeschäften zahlreiche Änderungsvorschlägen und Prüfanregungen geäußert. Das Gesetzesvorhaben dient vornehmlich der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der EU-Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs-

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