Ein Rechtsanwalt hat durch geeignete organisatorische Vorkehrungen dafür Sorge zu tragen, dass Fristversäumnisse möglichst vermieden werden. Hierzu gehört die allgemeine Anordnung, bei Prozesshandlungen, deren Vornahme ihrer Art nach mehr als nur einen geringen Aufwand an Zeit und Mühe erfordert, wie dies regelmäßig bei Rechtsmittelbegründungen der Fall ist, außer dem Datum
LesenSchlagwort: Vorfrist
Anwaltsverschulden – bei der Prüfung von Rechtsmittelbegründungsfristen
Werden einem Rechtsanwalt die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung vorgelegt, hat er den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich zu prüfen. Die Einhaltung einer Rechtsmittelbegründungsfrist ist nicht nur durch die Eintragung der Hauptfrist, sondern zusätzlich durch eine ausreichende Vorfrist sicherzustellen. Die Sorgfaltspflicht in Fristsachen verlangt von einem Rechtsanwalt alles ihm Zumutbare,
LesenBerufungsbegründungsfrist – und die nicht notierte Vorfrist
Ein Rechtsanwalt hat durch geeignete organisatorische Vorkehrungen dafür Sorge zu tragen, dass Fristversäumnisse möglichst vermieden werden. Hierzu gehört die allgemeine Anordnung, bei Prozesshandlungen, deren Vornahme ihrer Art nach mehr als nur einen geringen Aufwand an Zeit und Mühe erfordert, wie dies regelmäßig bei Rechtsmittelbegründungen der Fall ist, außer dem Datum
LesenFristen – und ihre Notierung durch eine Kanzleikraft
Überträgt ein Rechtsanwalt die Notierung von Fristen einer Kanzleikraft, muss er durch geeignete organisatorische Maßnahmen oder durch konkrete Einzelanweisung sicherstellen, dass die Fristen zuverlässig festgehalten und kontrolliert werden. Bei notwendiger Korrektur einer Rechtsmittelfrist muss eine mündliche Einzelanweisung klar und präzise beinhalten, dass die Frist sofort und vor allen anderen Aufgaben
LesenDie nicht notierte Vorfrist
Mit der Wiedereinsetzung bei mangelnder Notierung einer Vorfrist hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Ausgangspunkt hierfür war ein vom Berufungsgericht abgelehnter Wiedereinsetzungsantrag in eine versäumte Berufungsbegründungsfrist. Dabei hat das Berufungsgericht nach Ansicht des Bundesgerichtshofs die Anforderungen an das, was eine Partei veranlasst haben muss, um Wiedereinsetzung in den vorigen
LesenBerufungsbegründungsfrist – und die Vorfrist
Ein Rechtsanwalt muss durch geeignete organisatorische Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass Fristversäumnisse möglichst vermieden werden. Dazu gehört nach feststehender Rechtsprechung die allgemeine Anordnung, dass jedenfalls bei Prozesshandlungen wie einer Berufungsbegründung, deren Vornahme nach ihrer Art mehr als nur einen geringfügigen Aufwand an Zeit und Mühe erfordert, außer dem Datum des
LesenVorfrist – und die Fristenkontrolle durch den Rechtsanwalt
Es gereicht einem Rechtsanwalt nicht zum Verschulden, wenn er bei Vorlegung einer ausdrücklich als Vorfristsache gekennzeichneten Akte sowohl die Bearbeitung als auch die gebotene Prüfung, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten ist, nicht bereits am Tag der Vorlage, sondern erst am nächsten Tag vornimmt. Hätte der Rechtsanwalt die Akte
LesenÄnderungskündigung zur „Rückgruppierung“
Wenn der Arbeitgeber von einer „Rückgruppierung“ in der für den Arbeitnehmer erkennbaren Annahme absieht, sie sei wegen Zeitablaufs unzulässig, verzichtet er damit nicht auf das Recht, eine entsprechende Änderungskündigung zu erklären. Auch wird das Vertrauen des Arbeitnehmers, eine „Rückgruppierung“ werde nicht erfolgen, für die Zukunft regelmäßig nicht nach § 242
LesenFristenkontrolle durch den Rechtsanwalt
Ein Rechtsanwalt muss den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen immer dann eigenverantwortlich prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt werden. Dazu muss er gegebenenfalls veranlassen, ihm die Handakten vorzulegen. Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Rechtsanwalt die Prüfung des Fristablaufs im Zusammenhang mit der Bearbeitung
LesenFristberechnung durch das Büropersonal – und die Aktenvorlage
Ein Rechtsanwalt kann zwar unter bestimmten Voraussetzungen die Berechnung von im Bürobetrieb häufig vorkommenden Fristen an qualifiziertes Büropersonal delegieren. Wird ihm indes die Akte zur Vorbereitung der fristgebundenen Prozesshandlung, zum Beispiel auf Grund der notierten Vorfrist vorgelegt, muss er den Fristablauf selbst nachprüfen, auch wenn dies sonst Sache des Hilfspersonals
LesenAusgangskontrolle von fristgebundenen Schriftsätzen im Rechtsanwaltsbüro
Nach § 56 Abs. 1 FGO ist einem Beteiligten auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn er ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten. Dabei schließt jedes Verschulden, also auch einfache Fahrlässigkeit, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus. Ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten ist dem Beteiligten
LesenElektronischer Fristenkalender – und die Vorlage der Handakten
Ist der Zugriff auf einen ausschließlich elektronisch geführten Fristenkalender wegen eines technischen Defekts einen ganzen Arbeitstag lang nicht möglich, kann es die Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts in Fristensachen verlangen, dass die dem Rechtsanwalt vorliegenden Handakten auf etwaige Fristabläufe hin kontrolliert werden. Nach Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip darf
LesenKanban
Kanban ist eine Methode der Produktionsprozesssteuer, die sich am Materialverbrauch am Produktionsort orientiert. Ein Werkzeug zur Umsetzung der Kanban-Methode und zur Unterstützung des Produktionsprozesses sind damit Kanban-Tafeln. Im einfachsten Fall besteht die Kanban-Tafel aus drei Abschnitten: „Zu erledigen“, „In Arbeit“ und „Erledigt“. Auf der Tafel werden die Arbeitselemente z.B. mit
LesenDie von der Auszubildenden notierte Berufungsfrist
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Rechtsanwalt mit der Notierung und Überwachung von Fristen grundsätzlich sein voll ausgebildetes und sorgfältig überwachtes Personal betrauen. Er hat jedoch durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Fristen zuverlässig festgehalten und kontrolliert werden; unverzichtbar sind insoweit eindeutige Anweisungen an das Büropersonal, die Festlegung
LesenDie von der Auszubildenden notierte Berufungsfrist
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Rechtsanwalt mit der Notierung und Überwachung von Fristen grundsätzlich sein voll ausgebildetes und sorgfältig überwachtes Personal betrauen. Er hat jedoch durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Fristen zuverlässig festgehalten und kontrolliert werden; unverzichtbar sind insoweit eindeutige Anweisungen an das Büropersonal, die Festlegung
LesenFristwahrung mittels Computerfax – und die eingescannte Unterschrift
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung handelt es sich bei der Übermittlung (hier: der Berufungsbegründung) durch die elektronische Versendung einer Textdatei auf ein Faxgerät des Berufungsgerichts um ein sogenanntes Computerfax. Dabei werden mangels Vorhandenseins eines körperlichen Originalschriftstücks beim Absender die Voraussetzungen der für bestimmende Schriftsätze gesetzlich erforderlichen Schriftform gemäß § 130 Nr.
LesenFristenkontrolle in der Anwaltskanzlei – und die Notwendigkeit einer Vorfrist
Auch wenn der Rechtsanwalt (nach Eingang des Urteils in der Kanzlei) seine Angestellte im Wege einer Einzelanweisung angehalten hat, die fehlerhaft eingetragene Frist zur Berufungsbegründung zu korrigieren, so befreit ihn dies nicht davon, im Rahmen der Vorbereitung einer Prozesshandlung (wie der Einlegung der Berufung) die Richtigkeit der Notierung der Berufungsbegründungsfrist
LesenVorfristen
Die Vorfristnotierung soll sicherstellen, dass dem Anwalt ausreichende Zeit für die Bearbeitung seiner Rechtsmittelbegründung verbleibt. Wird ihm die Akte aufgrund dieser Vorfrist zeitnah zum Fristablauf zur Erledigung der fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt, setzt ungeachtet des Umstands, dass er die Fristenkontrolle an sein Büropersonal delegieren und mit der Bearbeitung in geeigneten Fällen
LesenZuerst der Fristenkalender!
Im Büro des Rechtsanwalts muss nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die allgemeine Anweisung bestehen, stets und unter allen Umständen zuerst die Fristen im Kalender einzutragen, bevor entsprechende Erledigungsvermerke in der Akte eingetragen werden. Der Rechtsanwalt kann die Berechnung und Notierung von Fristen einer gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig
LesenBerufungsbegründungsfrist – Fristenkontrolle und Postausgangskontrolle
Der Rechtsanwalt muss prüfen, ob die Berufungsbegründungsfrist richtig notiert ist, wenn ihm die Handakten zur Anfertigung der Berufungsschrift vorgelegt werden; dabei darf er sich grundsätzlich auf die Prüfung der Vermerke in den Handakten beschränken. Dabei genügt die Anbringung entsprechender Vermerke auf dem jeweiligen Schriftstück den an eine ordnungsgemäße Organisation des
LesenFristverlängerung, Fristenkalender, Fristenkontrolle
Die Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts in Fristensachen verlangt zuverlässige Vorkehrungen, um den rechtzeitigen Ausgang fristwahrender Schriftsätze sicherzustellen. Zu den Aufgaben des Rechtsanwalts gehört es deshalb, durch entsprechende Organisation seines Büros dafür zu sorgen, dass Fristen ordnungsgemäß eingetragen und beachtet werden. Der Anwalt hat sein Möglichstes zu tun, um Fehlerquellen bei der
LesenDie Änderung von bereits im Fristenkalender notierten Fristen
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bleibt ein Rechtsanwalt auch bei solchen Fristen, die er nicht selbst zu berechnen hat, verpflichtet, durch allgemeine Anweisungen sicherzustellen, dass sein Büropersonal nicht eigenmächtig im Fristenkalender eingetragene Fristen ändert oder löscht. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine außergewöhnliche Verfahrensgestaltung Anlass zur Prüfung gibt, ob die
LesenFristenkontrolle, Fristenkalender – und die Kanzleiorganisation
Zu einer ordnungsgemäßen Büroorganisation gehört eine klare Anweisung, dass stets und unter allen Umständen zuerst die Fristen im Kalender eingetragen werden müssen, bevor ein entsprechender Erledigungsvermerk in der Akte eingetragen werden kann. Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand setzt nach § 233 ZPO voraus, dass eine Partei ohne ihr Verschulden
LesenBerufungsbegründungsfrist und die Anforderungen an die Fristenkontrolle
Wird dem Rechtsanwalt die Handakte zur Wahrung der Beschwerdefrist vorgelegt, hat er stets auch die korrekte Notierung der Begründungsfrist zu prüfen. Die Sorgfaltspflicht in Fristsachen verlangt von einem Rechtsanwalt alles ihm Zumutbare, um die Wahrung von Rechtsmittelfristen zu gewährleisten. Überlässt er die Berechnung und Notierung von Fristen einer gut ausgebildeten,
LesenWiedereinsetzung, Fristenkontrolle und die Wichtigkeit der Vorfrist
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nach § 233 ZPO zu gewähren, wenn der Beschwerdeführer ohne sein Verschulden verhindert war, die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde einzuhalten. Das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten ist dem Beschwerdeführer zuzurechnen (§ 85 Abs. 2 ZPO). Die die Wiedereinsetzung begehrende Partei hat die Angabe der die
LesenDie Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen und die Arbeitsfreistellung
Für die Gewährung einer vollständigen Freistellung der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen von der Arbeitsleistung, die bei einer Beschäftigung von in der Regel wenigstens 200 schwerbehinderten Menschen zu gewähren ist, zählen auch die von einem Amt an eine andere, gemeinsam mit der Agentur für Arbeit geführte Einrichtung zugewiesenen Schwerbehinderten. Allerdings darf
LesenPreisangaben nach der DL-InfoV
Der nach § 4 Abs. 1 DL-InfoV anzugebende Preis ist der Endpreis, und zwar der Bruttoendpreis. § 4 DL-InfoV stellt eine Marktverhaltensregel im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dar, so wie auch Vorschriften der PAngV als von § 4 Nr. 11 UWG erfasste Marktverhaltensregeln aufgefasst werden oder auch
LesenDie versäumte Berufungsbegründungsfrist – und der Vortrag beim Wiedereinsetzungsantrag
Der Rechtsanwalt, dem die Akte zum Zeitpunkt der notierten Vorfrist vorgelegt wird, muss zwar eigenverantwortlich prüfen, ob das Ende der Berufungsbegründungsfrist richtig ermittelt und eingetragen worden ist, er kann aber grundsätzlich darauf vertrauen, dass eine Frist, die im Stammdatenblatt richtig notiert ist, auch entsprechend in den Fristenkalender eingetragen worden ist.
LesenSonderkündigungsschutz für Wahlbewerber
Nach § 15 Abs. 3 Satz 1 KSchG ist die ordentliche Kündigung eines Wahlbewerbers vom Zeitpunkt der Aufstellung des Wahlvorschlags an bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unzulässig. Ein Wahlvorschlag ist im Sinne dieser Norm „aufgestellt“, sobald er die erforderlichen Stützunterschriften aufweist und ein Wahlvorstand existiert. In seiner Entscheidung vom 07.07.2011
LesenIn der irrigen Annahme, die Frist sei noch nicht abgelaufen
Ein stillschweigender Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann dann nicht angenommen werden, wenn die fristgebundene Prozesshandlung in der irrigen Annahme erbracht wird, die Frist sei noch nicht abgelaufen. Im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Streitfall ist für den BGH entscheidend, dass der Prozessbevollmächtigte der Klägerin jedenfalls die notierte Frist
LesenOrganisationspflichten beim EDV-geführten Fristenkalender
Zu den anwaltlichen Organisationspflichten hinsichtlich der Kontrolle von Eingaben von Fristen in einen EDV-Kalender hat jetzt erneut der Bundesgerichtshof Stellung genommen: Die Sorgfaltspflicht in Fristsachen verlangt von einem Rechtsanwalt, alles ihm Zumutbare zu tun, um die Wahrung von Rechtsmittelfristen zu gewährleisten. Überlässt er die Berechnung und Notierung von Fristen einer
LesenMündliche Anweisungen in der Fristenkontrolle
Weist der Rechtsanwalt eine Kanzleikraft mündlich an, die von ihm errechnete Berufungsbegründungsfrist nebst Vorfrist zu notieren, ist durch geeignete organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass die Eintragung nicht in Vergessenheit gerät. Dazu ist konkret vorzutragen. Zwar kommt es auf die allgemeinen organisatorischen Vorkehrungen in einer Rechtsanwaltskanzlei für die Fristwahrung nicht entscheidend an,
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