Landgericht Leipzig

Vorgetäuschter Eigenbedarf

Einem Mieter, der auf eine Kündigung wegen eines vorgetäuschten Eigenbedarfs hin auszieht, stehen Schadensersatzansprüche wegen unberechtigter Kündigung nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshof auch dann zu, wenn die Kündigung zwar formell unwirksam ist, der Vermieter ihm den Eigenbedarf aber schlüssig

Artikel lesen