Bundesfinanzhof

Vorläufiger Rechtsschutz bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer Norm

Bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm setzt die Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung voraus, dass ein besonderes Aussetzungs- bzw. Aufhebungsinteresse des Antragstellers besteht. Fehlt das besondere Interesse an der Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheides über die Entstehung von Säumniszuschlägen, kann offenbleiben,

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Aufenthaltserlaubnis für eine „faktische Inländerin“ – und der versagte vorläufige Rechtsschutz

Der in Art.19 Abs. 4 GG verbürgten Garantie eines umfassenden und effektiven Rechtsschutzes kommt wesentliche Bedeutung bereits für den vorläufigen Rechtsschutz zu, dessen Versagung vielfach irreparable Folgen hat. Die nach § 80 Abs. 1 VwGO für den Regelfall vorgeschriebene aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage ist insoweit eine adäquate Ausprägung

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Abschiebung eines Gefährder nach Russland

Die Rechtsgrundlage der Abschiebungsanordnung – § 58a AufenthG – begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Die Vorschrift ist formell und materiell verfassungsgemäß. Die Anwendung des § 58a AufenthG durch das Bundesverwaltungsgericht ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Es ist ohne Verfassungsverstoß zu der Einschätzung gelangt, dass die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Abschiebungsanordnung

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Säumniszuschläge für einen Beitragsbescheid – und die Anordnung der aufschiebenden Wirkung

Säumniszuschläge und Nebenkosten (Mahnkosten, Pfändungsgebühren, Auslagen) für einen Abgabenbescheid entfallen rückwirkend, wenn das Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz gegen den Abgabenbescheid gewährt. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall hatten die Kläger gegen Straßenausbaubeitragsbescheide der beklagten Stadt Erfurt Widerspruch eingelegt. Nachdem die Beklagte einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt hatte, zahlten

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Vorläufiger Rechtsschutzes gegen die Feststellung eines Sicherheitsrisikos

Die Feststellung eines Sicherheitsrisikos gemäß § 14 Abs. 3 SÜG kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung vor den Wehrdienstgerichten mit dem Ziel der Aufhebung des entsprechenden Bescheids angefochten werden. Die Feststellung eines Sicherheitsrisikos kann auch Gegenstand eines Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach §

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Schweinemastbetrieb oder Seniorenwohnanlage

Aller Vorraussicht nach ist eine Seniorenwohnanlage in unmittelbarer Nachbarschaft eines Landwirtschaftlichen Betriebes unzumutbaren, von der Hofstelle stammenden Lärmimmissionen ausgesetzt, so dass immissionsmindernde, den landwirtschaftlichen Betrieb einschränkende Maßnahmen angeordnet werden müssten und damit unzulässigerweise in den bestandsgeschützten landwirtschaftlichen Betrieb eingegriffen werden würde. So das Verwaltungsgericht Osnabrück in einem Verfahrens auf Gewährung

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Der EDEKA-Markt in der Nachbarschaft

Einen Anspruch darauf, dass der Gebietscharakter eines Wohngebiets erhalten bleibt, kommt den Wohnungseigentümern in diesem Gebiet nicht zu, wenn in einem anderen, benachbarten Plangebiet ein Lebensmittelmarkt errichtet werden soll. Denn einen sog. „gebietsübergreifenden“ Gebietserhaltungsanspruch gibt es nicht. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe betroffenen Grundstücksnachbarn keinen vorläufigen Rechtsschutz gegen

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Hausverlosung im Internet

Eine Hausverlosung im Internet ist ein nicht erlaubnisfähiges Glücksspiel, dessen Durchführung rechtswidrig und strafbar ist. Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Ablehnung des Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Verfügung, mit der die Verlosung eines Hausgrundstücks in Brandenburg über das Internet untersagt worden war, bestätigt. In dem

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Laufende Versuchsreihen mit Makaken

Nach einem Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Bremen dürfen vorläufig (für 1 Jahr) die laufenden Versuchsreihen mit Makaken-Affen und Ratten am Institut für Hirnforschung der Universität Bremen fortgeführt werden. Notwendig geworden war dieses Verfahren dadurch das eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts vom 16.06.2010 bis zum 30.11.2011 befristet war. Das Oberverwaltungsgericht verlängerte diese

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Demo vor der Schwangerschaftsberatungsstelle

Ein Verbot, dass einem Verein untersagt, unmittelbar vor einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle Personen auf eine Schwangerschaftskonfliktsituation anzusprechen oder ihnen unaufgefordert Broschüren, Bilder oder Gegenstände zu diesem Thema zu zeigen oder zu überreichen (sog. Gehsteigberatungen), kann zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der schwangeren Frauen gerechtfertigt sein. In dem hier vom Verwaltungsgericht Freiburg

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