Die Unterlagen zur Eruierung und Bildung von Bereichs-Soll-Entgeltgruppendurchschnitten, die ihrerseits unter anderem auf musterbetriebsbezogenen Kennzahlen beruhen, sind keine Unterlagen der Personalplanung iSv. § 92 Abs. 1 BetrVG. Nach § 92 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf, anhand von Unterlagen
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