Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die Vorlagepflicht der Gerichte

Nach dem allgemeinen richterlichen Prüfungsrecht aus Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG sind alle Gerichte zuständig, im Rahmen der bei ihnen anhängigen Verfahren nachkonstitutionelle gesetzliche Vorschriften auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu prüfen.

Im Einzelnen kann und muss

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Vorlagepflicht an den EuGH

Gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV ist das letztinstanzliche innerstaatliche Gericht, bei dem sich eine entscheidungserhebliche Frage über die Auslegung von Handlungen der Organe der Europäischen Union (Art. 267 Abs. 1 Buchst. b AEUV) stellt, zur Anrufung des Unionsgerichtshofs verpflichtet,

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