Vor dem Bundesverfassungsgericht war jetzt eine Verfassungsbeschwerde eines Kindes erfolgreich, die eine gerichtliche Rückführungsanordnung nach dessen Herausnahme aus seiner Pflegefamilie durch den (Amts-)Vormund betraf: Der Ausgangssachverhalt Der im Jahr 2014 geborene und durch das Jugendamt als Amtsvormund vertretene Kind wurde wenige Tage nach seiner Geburt in den Haushalt der Pflegeeltern,
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