Bei der Auswahl eines Vormundes für unbegleitete Flüchtlinge besteht kein Vorrang eines Berufsvormundes gegenüber der Amtsvormundschaft. InhaltsübersichtInternationale Zuständigkeit deutscher GerichteAnwendbares RechtAuswahlerwägungen hinsichtlich des Vormundes Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte[↑] Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte, die bei Fällen mit Auslandsberührung in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen und zu
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