Bundesverfassungsgericht

Die widerwillige Beerdigung der Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich unmittelbar gegen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der Strafprozessordnung (StPO) richteten, die die anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten auf Vorrat (sogenannte anlasslose Vorratsdatenspeicherung) vorsahen.

Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts

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Telefon

Speicherpflicht für Verkehrsdaten

Das Bundesverfassungsgericht hat eine gegen Artikel 5 sowie Artikel 1 Ziffer 9 des Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vom 10.12.2015 gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen:

Die Beschwerdeführer wenden sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die 2015

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Vorratsdatenspeicherung und das EU-Recht

Die nationale Gesetzgebung, wonach ein Anbieter von elektronischen Kommunikationsdiensten die allgemeine und wahllose Übermittlung oder Speicherung von Verkehrsdaten und Standortdaten (Vorratsdatenspeicherung) zum Zwecke der Verbrechensbekämpfung im Allgemeinen oder zur Wahrung der nationalen Sicherheit durchführen darf, ist nicht mit dem EU-Recht

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Vorratsdatenspeicherung in der EU

Die EU-Mitgliedstaaten dürfen den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste nach einem aktuellen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union keine allgemeine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung auferlegen.

Das europäische Unionsrecht untersagt nach Ansicht des Unionsgerichtshofs eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten.

Allerdings

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Die Vorratsdatenspeicherung kommt

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vom 10.12 2015 abgelehnt.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beruht auf einer Folgenabwägung: Mit der Datenspeicherung allein ist noch

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Vorratsdatenspeicherung bleibt

Das Verwaltungsgericht Köln hat sich selber korrigiert: Hatte das Verwaltungsgericht im Mai noch im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes die Voll­zie­hung einer gegen das Ham­bur­ger Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­un­ter­neh­men Han­se­Net ge­rich­te­ten Ver­fü­gung der Bun­des­netz­agen­tur zur „Vor­rats­da­ten­spei­che­rung“ vor­erst aus­ge­setzt, entschieden die Kölner Verwaltungsrichter jetzt in

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Vorerst keine Vorratsdatenspeicherung

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Vollziehung einer gegen das Hamburger Telekommunikationsunternehmen HanseNet gerichteten Verfügung der Bundesnetzagentur vom 27. Januar 2009 zur sog. „Vorratsdatenspeicherung“ vorerst ausgesetzt, mit der die Bundesnetzagentur HanseNet verpflichtet hatte, die bei ihr erzeugten und verarbeiteten Verkehrsdaten sechs

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Veröffentlichung von Subventionsempfängern im Internet

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat in zwei jetzt veröffentlichten Beschlüssen zwei EG-Verordnungen, die die Veröffentlichung von Subventionsempfängern im Internet vorschreiben, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Überprüfung vorgelegt.

Die Klägerin, ein landwirtschaftlicher Vollerwerbsbetrieb in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, klagt

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Vorratsdatenspeicherung weitgehend gestoppt

Der Eilantrag in Sachen “Vorratsdatenspeicherung” vor dem Bundesverfassungsgericht war in wesentlichen Teilen erfolgreich.

Das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21. Dezember 2007 dient unter anderem dazu, die Richtlinie der Europäischen Union über die Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht

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Vorratsdatenspeicherung

Die neue EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) ist am 13. April 2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Sie tritt am 3. Mai 2006 in Kraft und ist bis zum 15. September 2007 von den Mitgliedsstaaten umzusetzen. Die Richtlinie sieht

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