Geldwäsche – und der erforderliche Vorsatz

Bei der Geldwäsche muss sich der Vorsatz des Täters insbesondere darauf erstrecken, dass der Gegenstand, auf den sich die Tathandlung bezieht, aus einer in § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB genannten Tat herrührt. Insoweit reicht es aus, wenn der Täter Umstände kennt oder sich vorstellt, aus denen sich in

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Kalender

Die arbeitsvertragliche Verfallklausel – und die Haftung wegen Vorsatzes

Eine Ausschlussklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder vorformulierten Vertragsbedingungen iSv. § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, nach der ausnahmslos alle Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben, verfallen, wenn sie nicht binnen bestimmter Fristen geltend gemacht und eingeklagt werden, erfasst grundsätzlich alle wechselseitigen gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche, die die Arbeitsvertragsparteien

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Trauringe

Beihilfe zum Einschleusen von Ausländern – durch Vermittlung heiratswilliger EU-Bürger

Eine Strafbarkeit wegen (versuchten) Einschleusens von Ausländern in der Tatbestandsalternative des Hilfeleistens ergibt sich nicht bereits aus einer gegebenen Zusage, heiratswillige EU-Bürger zu vermitteln,  wenn der Ausländer bereits vor der Zusage mit dem Versprechen nach Deutschland geschleust wurde, ihm hier eine Scheinehefrau zu vermitteln. Zwar genügt es nach den Grundsätzen

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Standesamt Hochzeit

Versuch des Einschleusens von Ausländern – und die Scheinehe

Der Versuch des Einschleusens von Ausländern in der Tatbestandsalternative des Hilfeleistens erfordert in subjektiver Hinsicht, dass der Vorsatz des Schleusers auf die Förderung einer in ihren wesentlichen Merkmalen oder Grundzügen konkretisierten Bezugstat im Sinne des § 96 Abs. 1 AufenthG gerichtet ist. Die objektiven Voraussetzungen des Versuchs sind erfüllt, wenn

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Bentley Autotür

Erpresserische Menschenraub – und der Vorsatz

Eine Strafbarkeit wegen erpresserischen Menschenraubes gemäß § 239a Abs. 1 StGB erfordert im sog. Zweipersonenverhältnis – wie hier – in subjektiver Hinsicht neben dem Vorsatz in Bezug auf die objektiven Tatbestandsmerkmale, dass der Täter in der Absicht handelt, die Sorge des Opfers um sein Wohl zu einer Erpressung auszunutzen. Dies

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Hammer und Zange

Alternativvorsatz – und die Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter

Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuell mit der rechtlichen Bewertung eines Alternativvorsatzes für den Fall befassen, dass sich dieser Alternativvorsatz auf die Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter verschiedener Rechtsgutsträger bezieht: In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall schlug der Angeklagte mit einem Hammer in Richtung der Nebenklägerin und ihres unmittelbar hinter ihr stehenden

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Kupfer

Steuerhinterziehung – und der Vorsatz

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört zum Vorsatz der Steuerhinterziehung, dass der Täter den Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kennt oder zumindest für möglich hält und ihn auch verkürzen will, wobei bedingter Vorsatz genügt. Nimmt der Steuerpflichtige irrtümlich an, ein Steueranspruch sei nicht entstanden, liegt nach der Rechtsprechung

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Bundesgerichtshof

Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot – und der Tatbestandsirrtum

Der für eine Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot erforderliche mindestens bedingte Vorsatz muss sich auf die Existenz des gegen den ausländischen Verein verfügten vollziehbaren Verbots erstrecken. Dies setzt voraus, dass der Täter – zumindest in laienhafter Parallelwertung – eine hinreichend deutliche Vorstellung davon hat. Der Irrtum über das

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Polizeihundertschaft

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – Vollstreckungshandlung und Widerstand

Zu den Vollstreckungshandlungen zählen alle Handlungen einer dazu berufenen Person, welche die Verwirklichung des die Regelung eines konkretenFalles anstrebenden, nach Umfang und Inhalt durch das Gesetz oder die von § 113 StGB erfassten Staatsorgane bestimmten und begrenzten, notfalls zwangsweise durchsetzbaren Staatswillens bezweckt. Unter Widerstand ist eine aktive Tätigkeit gegenüber dem

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Buchregal

Ausschlussklauseln im Formulararbeitsvertrag – und die Haftungsverteilung im Arbeitsverhältnis

Unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Besonderheiten der Haftung im Arbeitsverhältnis führt es nicht zur Unwirksamkeit einer die Haftung wegen Vorsatzes ausnehmenden Ausschlussklausel in einem Formulararbeitsvertrag, wenn sie im Übrigen die Klauselverbote des § 309 Nr. 7 Buchst. a BGB nicht beachtet und bei Nichteinhaltung der Ausschlussfrist Haftungsansprüche verfallen,

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Gesundheitskarte

Die nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge – und der Irrtum über die Arbeitgeberstellung

Vorsätzliches Handeln ist bei pflichtwidrig unterlassenem Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a Abs. 1 und 2 StGB) nur dann anzunehmen, wenn der Täter auch die außerstrafrechtlichen Wertungen des Arbeitsund Sozialversicherungsrechts – zumindest als Parallelwertung in der Laiensphäre – nachvollzogen hat, er also seine Stellung als Arbeitgeber und die daraus resultierende sozialversicherungsrechtliche

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Das Thermofenster der Abgasreinigungs-Abschalteinrichtung – und der sittenwidrige Schädigungsvorsatz

Der Käufer eines Fahrzeugs kann von dem Hersteller keinen Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung mit der Begründung verlangen, das Fahrzeug sei mit einer Abschalteinrichtung ausgestattet, die die Abgasreinigung in Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur verändere („Thermofenster“). Mit dieser Begründung hat jetzt das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht die Klage eines Autokäufers gegen die Autoherstellerin

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Bedingter Vorsatz beim Drogenkurier

Für die Annahme bedingten Vorsatzes bezüglich der transportierten Menge gilt für einen Drogenkurier, der dem vorliegenden Fall eines Lotsen für das Drogenfahrzeug vergleichbar ist, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Folgendes: Ein Kurier, der sich zum Transport von Betäubungsmitteln bereit erklärt und weder auf die Menge des ihm übergebenen Rauschgifts Einfluss

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Mithilfe beim Zigarettenschmuggel

Die Beihilfehandlungen zum Sichverschaffen auf der einen und zum Absatz auf der anderen Seite sind im Ausgangspunkt gleichwertig Kann sich das Gericht nicht davon überzeugen, dass der Angeklagte zumindest für möglich hielt und billigend in Kauf nahm, mit seiner Handlung (hier: der Überlassung einer Halle und eines VW Caddy) die

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Schwere Vergewaltigung – und der Tatvorsatz

Der Tatbestand der schweren Vergewaltigung setzt nach § 177 Abs. 7 Nr. 3 StGB voraus, dass der Täter die Person, an der er gegen ihren erkennbaren Willen eine sexuelle Handlung vornimmt, hierdurch in die Gefahr einer schweren Gesundheitsbeschädigung bringt. Erforderlich ist dabei, dass die Tat für das Opfer eine konkrete

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Mit dem Bierglas auf den Kopf geschlagen

Eine private Haftpflichtversicherung hat dann nicht zu leisten, wenn der Versicherungsfall mit Vorsatz herbeigeführt worden ist. So hat das Landgericht Coburg in dem hier vorliegenden Fall entschieden und die Klage eines Versicherungsnehmers abgewiesen. Der Kläger hatte anlässlich einer „Himmelfahrts-Wanderung“ mit seinem Bierglas einem anderen Mann eine Schnittwunde am Kopf zugefügt.

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AG/LG Düsseldorf

Der Tötungsvorsatz in der Beweiswürdigung

Eine rechtlich fehlerfreie Beweiswürdigung erfordert die sorgfältige Abwägung aller für und gegen einen Tötungsvorsatz sprechenden Umstände im Rahmen einer Gesamtschau. Daran fehlt es, wenn die Strafkammer den festgestellten Sachverhalt nicht ausschöpft, insbesondere vorsatzkritische Umstände nicht erörtert. So auch in dem hier vom Bundesgerichtshof beurteilten Fall: Die Strafkammer hätte sich damit

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Besonders schwere Brandstiftung – die subjektive Seite

Die Strafbarkeit wegen besonders schwerer Brandstiftung gemäß § 306b Abs. 2 Nr. 1 StGB setzt in subjektiver Hinsicht voraus, dass der Täter hinsichtlich des Eintritts der konkreten Todesgefahr vorsätzlich handelt. Erforderlich ist, dass der Täter die für die konkrete Todesgefahr maßgeblichen Umstände in ihrer gefahrbegründenden Bedeutung erkennt und sich im

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Tötungsvorsatz – und die erforderliche Beweiswürdigung

Eine rechtlich fehlerfreie Beweiswürdigung erfordert die sorgfältige Abwägung aller für und gegen einen Tötungsvorsatz sprechenden Umstände im Rahmen einer Gesamtschau. Dieser kommt im konkreten Fall eine umso größere Bedeutung zu, weil der Angeklagte einen Tötungsvorsatz nicht eingeräumt hat, sondern sich dahingehend eingelassen hat, er habe die Geschädigte aufgesucht, um von

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Die subjektive Seite des Heimtückemordes

n subjektiver Hinsicht setzt der Tatbestand des Heimtückemordes (§ 211 Abs. 2 StGB) nicht nur voraus, dass der Täter die Argund Wehrlosigkeit des Tatopfers erkennt; erforderlich ist außerdem, dass er die Argund Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt. Dafür genügt es, wenn er die die Heimtücke begründenden Umstände nicht

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Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr – und die subjektive Seite hochgefährlicher Taten

In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch bei hochgefährlichen Taten im Einzelfall das Wissens- oder das Willenselement des Eventualvorsatzes fehlen kann, wenn dem Täter das Risiko der Erfolgsherbeiführung – trotz Kenntnis aller gefahrbegründenden Umstände – infolge einer alkoholischen Beeinflussung oder einer anderen psychischen Beeinträchtigung zur Tatzeit nicht bewusst ist oder

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Mord durch Unterlassen – die subjektive Seite

Der subjektive Tatbestand des Unterlassens ist nur dann gegeben, wenn der Unterlassende zu dem Zeitpunkt, zu dem er handeln sollte, die Gefahr für das Rechtsgutssubjekt sowie die Umstände kennt, die seine Garantenpflicht begründet. Hinzukommen muss für den Vorsatz aber auch die individuelle Möglichkeit des Täters, zur Abwehr der Gefahr tätig

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Heimtückemord – und das Ausnutzungsbewusstsein

In subjektiver Hinsicht setzt der Tatbestand des Heimtückemordes nicht nur voraus, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers erkennt; erforderlich ist außerdem, dass er die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt. Dafür genügt es, wenn er die die Heimtücke begründenden Umstände nicht nur in einer

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Körperverletzungsvorsatz vs. bedingter Tötungsvorsatz

Bedingten Tötungsvorsatz hat, wer den Eintritt des Todes als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt (Wissenselement) und billigend in Kauf nimmt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (Willenselement). Beide Elemente müssen durch tatsächliche Feststellungen belegt werden. Auf der Ebene der Beweiswürdigung bedarf

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Bedingter Tötungsvorsatz – und die erforderliche Gesamtwürdigung

Bedingten Tötungsvorsatz hat, wer den Eintritt des Todes als mögliche Folge seines Handelns erkennt (Wissenselement) und billigend in Kauf nimmt (Willenselement). Beide Elemente müssen durch tatsächliche Feststellungen belegt werden. Ihre Bejahung oder Verneinung kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände erfolgen. Die auf der Grundlage

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Geschwindigkeitsüberschreitung auf Norderney

Eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung von 51 km/h wird als vorsätzliche Handlung gewertet und führt zu einem Bußgeldbescheid über 560,00 Euro sowie einem dreimonatigen Fahrverbot. Vom Oberlandesgericht Oldenburg ist diese Entscheidung des Amtsgerichts Norden bestätigt worden. Mit seinem Motorrad ist ein Inselbewohner auf Norderney mit 101 km/h statt wie vorgeschrieben mit maximal

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Beweiswürdigung – Beweisdokumentation

Es ist nicht geboten, für jede einzelne Feststellung – sei sie mit Blick auf den Tatvorwurf und dessen Ahndung noch so unerheblich – einen Beleg in den Urteilsgründen zu erbringen. Denn dies stellt sich lediglich als überflüssige Beweisdokumentation dar. Handelt es sich hingegen – wie die Feststellungen zur subjektiven Tatseite

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Falsche Kfz-Kennzeichen – und die strafrechtlichen Konkurrenzen

Verfolgte der Täter schon bei dem Diebstahl der Kennzeichen den Plan, diese an seinem Fahrzeug anzubringen, was er sodann auch umsetzte, kann diese Verbindung durch das gemeinsame subjektive Element zur Annahme einer natürlichen Handlungseinheit führen. Dafür muss dem gemeinsamen subjektiven Element zwischen beiden Betätigungsakten ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher

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Bedingt vorsätzliche Steuerhinterziehung – bei gemischt beruflich und privat veranlassten Reisen

Auch beim bedingten Vorsatz muss das erforderliche voluntative Element vorliegen. Vorsatz scheidet bereits deswegen aus, weil einerseits die gewerblichen Kosten, soweit dies nach den Feststellungen überhaupt in Betracht kommt, in betrieblich und privat veranlasste Kosten teilbar sind, andererseits insoweit auch jeweils eine ausländische Betriebsstätte vorliegen könnte. So hatte sich auch

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Bedingter Vorsatz – Wissen und Wollen

Bedingt vorsätzliches Handeln setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt (Wissenselement), weiter dass er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (Willenselement). Beide Elemente müssen durch tatsächliche Feststellungen

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Der doppelte Gehilfenvorsatz

Eine Strafbarkeit wegen Beihilfe (§ 27 StGB) setzt auf subjektiver Seite einen doppelten Gehilfenvorsatz voraus. Dieser muss die Unterstützungshandlung umfassen und sich auf die Vollendung einer vorsätzlich begangenen Haupttat richten, wobei es genügt, dass der Gehilfe erkennt und billigend in Kauf nimmt, dass sein Beitrag sich als unterstützender Bestandteil in

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Bedingt vorsätzliches Handeln – und die erforderliche Gesamtbetrachtung

Bedingt vorsätzliches Handeln setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt (Wissenselement), weiter dass er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (Willenselement). Beide Elemente müssen durch tatsächliche Feststellungen

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Der Vorsatz des Drogenkuriers

Ein Drogenkurier, der sich zum Transport von Betäubungsmitteln bereit erklärt und weder auf die Menge des ihm übergebenen Rauschgifts Einfluss nehmen noch diese Menge überprüfen kann, wird in der Regel damit rechnen müssen, dass ihm mehr Rauschgift zum Transport übergeben wird, als man ihm offenbart hat. Ist ihm bei dieser

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Illegales Straßenrennen mit tödlichem Ausgang

Kann ein tödlicher Unfall bei einem illegalen Straßenrennen den (objektiven und subjektiven) Tatbestand des Mordes (§ 211 StGB) erfüllen? Das Landgericht Berlin bejahte dies für ein illegales Straßenrennen auf dem Berliner Kurfürstendamm und erntete dafür in der öffentlichen Meinung viel Lob. Aber mindestens ebenso groß sind die Fragen und rechtlichen

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Normative Tatbestandsmerkmale – und das Vorstellungsbild des Täters

Bei normativen Tatbestandsmerkmalen genügt die Kenntnis der die objektive Pflichtwidrigkeit des Handelns begründenden Umstände für die Begründung des Vorsatzes nicht. Der Täter muss zusätzlich die unter das normative Tatbestandsmerkmal zu subsumierenden Sachverhaltselemente in ihrem für die Unrechtsbegründung wesentlichen Bedeutungsgehalt erfasst haben. Dies betrifft etwa das Tatbestandsmerkmal der Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht

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Die Geburt in der Kloschüssel – oder: die Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und Fahrlässigkeit

An die für die Feststellung eines zumindest bedingten Tötungsvorsatzes erforderliche Überzeugungsbildung dürfen keine überspannten Anforderungen gestellt werden. Voraussetzung für die Überzeugung des Tatrichters ist nicht eine absolute, das Gegenteil oder andere Möglichkeiten ausschließende Gewissheit im Sinne einer nach den Formulierungen des Landgerichts nicht mehr gegebenen Gleichwertigkeit oder einer stärkeren Wahrscheinlichkeit.

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Bedingter Vorsatz – bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen

Bedingt vorsätzliches Handeln setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner dass er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet. Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt es nahe, dass

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Rücktritt vom Versuch – und die jugendstrafrechtliche Schwere der Schuld

Bei freiwilligem Rücktritt vom Versuch ist die schulderhöhende Berücksichtigung des zunächst gegebenen Vollendungsvorsatzes im Rahmen der Prüfung der „Schwere der Schuld“ im Sinne von § 17 JGG jedenfalls dann rechtsfehlerhaft, wenn nicht der Umstand der freiwilligen Abkehr von diesem Vorsatz gleichermaßen berücksichtigt wird. Erst beide Gesichtspunkte gemeinsam ergeben das Tatbild,

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